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Thema : Kulturförderung

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

Die kulturelle Kinder- und Jugendbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2023

Die kulturelle Kinder- und Jugendbildung erschließt die Teilhabe am kulturellen Leben und fördert Medien-, Demokratie- und Zukunftskompetenzen. Die Förderung dient der Unterstützung der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung, unter anderem in der Kooperationsprojekten mit Bildungs- und Sozialträgern.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind natürliche und nicht gewinnorientierte, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kultureinrichtungen, selbstständige Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung erfüllt werden:

  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen durch Kulturelle Bildung
  • Kooperation zwischen Kultureinrichtungen oder Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen oder anderen Bildungsträgern
  • Förderung des kulturellen Dialogs von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaften

Wie muss die Bewerbung/der Antrag gestellt werden?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular.

Der Antrag muss die Beschreibung des geplanten Projekts und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:

  • Beschreibung der selbstgesetzten Ziele (Was soll im Laufe des Projektzeitraums konkret erreicht werden?)
  • Benennung der geplanten Aktivitäten und Maßnahmen und eine kurze Erläuterung, inwieweit sie zum Erreichen der Ziele beitragen.

Der Kostenplan (Welche Kosten entstehen wofür?) und ein aussagekräftiger Finanzierungsplan (Wie werden die Kosten finanziert, z. B. über Eigenanteil, öffentliche und private Zuschüsse, Sponsoren etc.) sind in dem Formular darzustellen.

Wann endet die Antragsfrist?

Projektanträge sind grundsätzlich zum 31. Januar oder 1. Juni einzureichen.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Dörte Törper
Referat III 41
Postfach 71 24
24171 Kiel
oder per E-Mail: Doerte.Toerper@bimi.landsh.de

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 988-5881

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