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Thema : Kulturförderung

Internationale Kulturprojekte

Schleswig-Holstein unterhält und pflegt mit seinen Nachbarn im Ostseeraum Regionalpartnerschaften.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2023

Die Stärkung und Förderung kultureller Projekte im Ostseeraum hat für Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung. Als Ostseeanrainer liegt es im Interesse des Landes, gute Beziehungen zu seinen Nachbarn zu pflegen. Auch deshalb erfahren die Festivals wie folkBALTICA, JazzBaltica und BluesBaltica seit vielen Jahren Unterstützung.

Was/Wer kann gefördert werden?

Ein besonderes Anliegen Schleswig-Holsteins ist die Förderung kultureller deutsch-dänischer Projekte. Im Blickpunkt sind hierbei insbesondere die Region Syddanmark und die Grenzregion Sønderjylland-Schleswig. Im Rahmen der dritten deutsch-dänischen „Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig 2021 bis 2024“ werden in der vierjährigen Laufzeit zahlreiche Projekte in der Region realisiert. Kinder und Jugendliche stehen dabei besonders im Fokus. Näheres dazu unter mehr lesen

Projekte des Bundesverbandes Bildende Kunst, Landesverband Schleswig-Holstein, im Ostseeraum werden ebenso gefördert wie die des Berufsverbandes für angewandte Kunst Schleswig-Holstein.

  • Weitere deutsch-dänische kulturelle Projekte, die auf Nachhaltigkeit, Vernetzung und einen Dialog setzen, sind in allen Sparten willkommen. Vorhaben mit Partnern in Norwegen, Schweden, Finnland, Polen, den baltischen Ländern und der Oblast Kaliningrad, die ein Landesinteresse an der Unterstützung der Vorhaben erkennen lassen und folgende Ziele erreichen, können bei ausreichenden Haushaltsmitteln ebenfalls gefördert werden: Profilierung des Landes und der Kulturschaffenden als engagierte Partner in der kulturellen Zusammenarbeit im Ostseeraum
  • Stärkung des Landes als anerkannter Standort für Festivals mit internationalem und skandinavischem Charakter
  • Anregung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern zur Stärkung der internationalen Vernetzung
  • Förderung des internationalen Dialogs von Künstlerinnen und Künstlern im internationalen Kontext
  • Zu den Projektformaten zählen Veranstaltungen, Festivals, Konzerte, Ausstellungen, Symposien, Workshops, Netzwerke

Antragsberechtigt sind natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Vereine, Verbände, Institutionen, Privatpersonen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein.

Wie muss die Bewerbung/der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellerin / Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Förderung der Maßnahme (Bezeichnung des Projektes) in Höhe (Fehlbedarf, Betrag in Euro). Dem Schreiben ist das ausgefüllte Antragsformular beizufügen.
Ein detaillierter Kostenplan (Welche Kosten entstehen wofür?) und ein aussagekräftiger Finanzierungsplan (z. B. Eigenanteil, öffentliche und private Zuschüsse, Sponsoren etc.) sind in dem Formular darzustellen.

Wann endet die Antrags-/Bewerbungsfrist?

Anträge können ganzjährig rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (etwa drei Monate) gestellt werden.

Wo muss der Antrag/die Bewerbung gestellt werden?

An das
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Frau Dörte Törper
Referat III 413
Postfach 7124
24171 Kiel
oder per E-Mail: Doerte.Toerper@bimi.landsh.de

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 988-5881

Welche Fristen sind zu beachten?

Mit der Bewilligung werden Termine für den Mittelabruf abgefragt. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und rechtzeitig einzureichen. Darüber hinaus wird eine Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises der geförderten Maßnahme festgelegt; diese ist zu beachten.

Wer trifft die Auswahl?

Die Antragsprüfung und -entscheidung erfolgt im Fachreferat für „Kulturelle Bildung“. Sie wird der Antragstellerin/dem Antragsteller postalisch mitgeteilt.

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