Im Landesgedenkstättenkonzept wurden Leitgedanken und strategische Ziele formuliert, um eine lebendige und starke Erinnerungskultur zu befördern. Im Zentrum stehen die Professionalisierung der Förderstrukturen für die Erinnerungsarbeit sowie die Entwicklung zeitgemäßer Vermittlungsformen und Bildungsangebote.
Wer/Was kann gefördert werden?
Einrichtungen und Projekte, die sich dem Opfergedenken, der Aufklärung und Erforschung der Zeit des Nationalsozialismus widmen. Qualifizierungsmaßnahmen und Schulfahrten werden ebenfalls gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Einzelne Projekte werden gefördert, die inhaltlich und zeitlich beschränkt der aktiven Erinnerung an Verfolgung, Verbrechen und Widerstand in der NS-Zeit dienen und einer gegenwartsbezogenen politischen Bildung verpflichtet sind. In der Regel werden Landesförderungen nur gegeben, wenn die Aktivitäten an konkreten Stätten oder authentischen Orten von Verfolgung und Widerstand in der NS-Zeit orientiert sind.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen.
Wann endet die Antragsfrist?
Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. Februar und für das kommende Haushaltsjahr bis zum 1. Oktober einzureichen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
Geschäftsstelle
c/o Nordkolleg Rendsburg
Am Gerhardshain 44
24768 Rendsburg
Telefon 04331 1438-24
Fax 04331 1438-20
oder per E-Mail: info@gedenkstätten-sh.de