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Thema : Kulturförderung

Datenschutzhinweise

Im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Projektförderung beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur werden Daten erhoben und verarbeitet. Mit diesen Datenschutzhinweisen informiert das MBWFK gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung der Daten.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Projektförderung beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das MBWFK Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de
Internet: www.mbwfk.schleswig-holstein.de
Telefon: 0431 988-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Datenschutzbeauftragter Ministerium und nachgeordnete Dienststellen im Bereich der Abteilung III 4 (Kultur)
E-Mail: DatenschutzbeauftragterMinisterium@bimi.landsh.de
Telefon: 0431 988-5799

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um den Antrag auf Projektförderung beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Froschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu bearbeiten, zu prüfen und zu bewilligen oder abzulehnen.

b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, insbesondere den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), in der Fassung vom November 2017, § 3 Absatz 1 LDSG verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. weitergegeben.

  • Innerhalb des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Froschung und Kultur werden ggf. personenbezogene Daten zur Information über die Projektförderungen an den Leitungsbereich weitergegeben.
  • Zur Zahlungsabwicklung ist eine Weitergabe an die Haushaltsabteilung erforderlich. Auch erfolgt eine Verarbeitung der zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten in SAP.
  • Die Fraktionen haben die Möglichkeit, Informationen über Förderungen des Landes anzufordern. In diesen Fällen werden Informationen über Empfänger der Förderungen, die Fördersumme und der Förderzeitraum über den Leitungsbereich des MBWFK an die zuständige Stelle der Fraktionen übermittelt.
  • Es ist möglich, dass im Rahmen von Medienanfragen Informationen über Empfänger der Förderungen, die Fördersumme und der Förderzeitraum an die anfragende Stelle übermittelt werden.
  • Im Falle einer Überprüfung durch den Landesrechnungshof werden Informationen über Empfänger der Förderungen, die Fördersumme, der Förderzeitraum sowie der Nachweis der Verwendung der Mittel an die prüfende Stelle weitergegeben.
  • Im Falle der Notwendigkeit einer näheren Abstimmung eines Förderantrages (z. B. zur Erstellung von Verwendungsnachweisen) ist ggf. die Weiterleitung des Förderantrages an Dritte möglich.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung und nach Abschluss des Verfahrens auf der Grundlage der Aktenordnung der Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltung (AktenO) fünf Jahre gespeichert.

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Marit Hansen
Postfach 7116
24171 Kiel
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
Telefax: 0431 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, damit Ihr Antrag auf Projektförderung bearbeitet werden kann. Eine Nichtbereitstellung der Daten kann für Sie insoweit rechtliche Nachteile haben, als Ihr Antrag auf Projektförderung nicht bearbeitet werden kann.

Ergänzende Informationen

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