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Thema : Küstenschutz

Strategie für das Wattenmeer 2100

Letzte Aktualisierung: 30.04.2019

Angesichts des Klimawandels und des dadurch bedingten Meeresspiegelanstieges hat die Landesregierung am 30. Juni 2015 mit der Verabschiedung einer Strategie für das Wattenmeer 2100 die Weichen für die Zukunft des Wattenmeeres in Schleswig-Holstein gestellt.

Das Wattenmeer ist ein einmaliger Küstenraum mit vielfältiger Funktion und Bedeutung für Menschen, Tiere und Pflanzen. Für die etwa 150.000 Menschen der Region bietet das Wattenmeer einmalige Lebensbedingungen, für viele auch die Lebensgrundlage. Die besondere Schönheit und Ästhetik dieser Landschaft prägen das Heimatgefühl der hier lebenden Menschen. Auch erfüllt das Wattenmeer eine wichtige Schutzfunktion, weil hier bei Sturmfluten ein Großteil der Seegangsenergie vor Erreichen der Küsten unschädlich gemacht wird. Bereits vor 30 Jahren wurde das schleswig-holsteinische Wattenmeer zum Nationalpark erklärt.

Der Klimawandel wird diese Lebenswelt grundlegend verändern, wenn wir dem nicht entgegenwirken. Steigt der Meeresspiegel, tauchen im schlimmsten Fall Wattflächen und Salzwiesen unter dem Wasser ab und verschwinden. Sie ertrinken förmlich. Das hätte enorme Auswirkungen auf die einmalige Tier-und Pflanzenwelt genauso wie auf den Küstenschutz. Schließlich wird im Wattenmeer mit seinen Inseln und Halligen die Energie der Sturmfluten so gebrochen, dass die Menschen an der Küste besser geschützt sind.

Die Wattenmeerstrategie 2100 ist im Rahmen eines zweijährigen Projektes von Fachleuten aus der Küstenschutz- und Nationalparkverwaltung des Landes Schleswig-Holstein unter Beteiligung von nichtstaatlichen Organisationen – Insel- und Halligkonferenz, Schutzstation Wattenmeer und WWF – erstellt worden. Begleitet wurden die Arbeiten durch einen Beirat, um auch Erfahrungen und Kenntnisse eines erweiterten Kreises von regionalen Institutionen und Wissenschaftlern in die Projektarbeit einfließen zu lassen.

Strategie für das Wattenmeer 2100  (PDF, 9MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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