Landespräventionsrat
Verstehen. Vernetzen. Verändern.
"Gemeinsam für uns im Norden - Verstehen. Vernetzen. Verändern."
© Landespräventionsrat SH
Der Landespräventionsrat (LPR) analysiert die Entwicklung und Ursachen der Kriminalität, berät die Landesregierung in kriminalpolitischen Fragen und vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen. Dadurch trägt er zur Verbesserung der Sicherheitslage im Land bei.
Der LPR vernetzt und fördert staatliche und nichtstaatliche Organisationen, Institutionen und Einrichtungen, die sich damit befassen, Kriminalitätsursachen zu reduzieren. Er unterstützt zum Beispiel Projekte zum Gewalt- und Opferschutz oder zur Wertevermittlung und informiert auf Präventionstagen, Regionalkonferenzen oder Fachtagen über aktuelle Themen und Entwicklungen.
Ursprünglich hieß der LPR "Rat für Kriminalitätsverhütung", wurde aber 2017 umbenannt, um sich den bundesweiten Bezeichnungen anzupassen.
Struktur
Der Landespräventionsrat ist im Innenministerium angebunden, wobei er im ressortübergreifenden Auftrag präventiv handelt. Den organisatorischen Rahmen dazu bilden die Kommission, die Geschäftsführung und die Arbeitsgruppen. Die Kommission setzt sich aus den Ministerinnen und Ministern für Inneres, Justiz, Bildung und Soziales des Landes Schleswig-Holstein zusammen. Der LPR erarbeitet Analysen, Stellungnahmen, Berichte und Handlungsempfehlungen zu diversen Schwerpunkten.
An den LPR ist das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein angebunden, das Maßnahmen zur Extremismusprävention und zur Demokratieförderung bündelt.
Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen gibt es derzeit zu den Bereichen Gewaltprävention an Schulen, Sicherheit für Senioren, Gewalt gegen Menschen mit Behinderung, Gewalt gegen Einsatzkräfte und Behördenmitarbeiter und zum Umsetzungsprozess der Istanbul Konvention in Schleswig-Holstein.