Kommunale Finanzen
Die Kommunen – also die Gemeinden und Kreise (Gemeindeverbände) – sind ein wichtiger Bestandteil unseres Staatswesens. Die Menschen haben einen unmittelbaren Bezug zu ihrer Gemeinde, in der sie leben – vermittelt sie uns letztlich doch das Gefühl von Heimat.
Gemeinden und Kreise haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. So schaffen sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich sind ( § 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung , § 17 Abs. 1 der Kreisordnung ). Gemeinden und Kreise sind beispielsweise zuständig für die Wasser- und Energieversorgung, die Müllabfuhr, die Abwasserbeseitigung, für Schulbauten und Kindergärten sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Sie fördern kulturelle Einrichtungen und sind Träger von Krankenhäusern und Schwimmbädern. Aber auch die Genehmigung von Baumaßnahmen und das Ausstellen von Personalausweisen gehört beispielsweise zu den kommunalen Aufgaben.
Diese zahlreichen Aufgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Für die Benutzung von Einrichtungen erheben Gemeinden Gebühren und Entgelte. Ferner erzielt die Gemeinde Steuereinnahmen und erhält Zuweisungen vom Bund und vom Land.
Die Erzielung von Einnahmen und Zahlung von Ausgaben bilden im Kern die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist ( § 75 der Gemeindeordnung , Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ).
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Grundlagen. Diese rechtlichen Grundlagen – das kommunale Haushaltsrecht – sind das Fundament für die kommunale Haushaltswirtschaft.