Die Landesregierung hat nach § 14 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein den Auftrag, alle 5 Jahre einen Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl zu erstellen und dem Landtag vorzulegen.
Die jeweiligen Ergebnisse und Befunde zu kinderschutzrelevanten Themen- und Fragestellungen dienen der inhaltlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Schleswig-Holstein und zeigen Perspektiven zur weiteren Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Kinderschutz auf.
Der aktuelle Landeskinderschutzbericht wurde im April 2022 im Kabinett beschlossen und dem Landtag vorgelegt.