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Thema : Kinderschutz

Fortbildung/Qualifikation


Das Kinderschutzgesetz präzisiert den ausgewiesenen Auftrag des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zur Fortbildung.

Letzte Aktualisierung: 12.10.2020

Allgemeines

Das Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein – Landeskinderschutzgesetz - präzisiert im § 6 den im SGB VIII ausgewiesenen Auftrag des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zur Fortbildung (§ 85 Abs. 2 Nr. 8).                 

Wesentliche Ziele der vom Land geförderten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sind neben der Wissensvermittlung auch die Anregung zum fachlichen kollegialen Austausch und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzender Professionen.

Für den Kinderschutz ist ein spezifisches Fachwissen notwendig, um die komplexen Herausforderungen in diesem herausfordernden und interdisziplinären Handlungsfeld gut und qualifiziert meistern zu können. Mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) haben sich neue und veränderte Gestaltungsaufgaben für die Fachkräfte und Einrichtungen ergeben.

Aber auch in den vielen anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fachkräfte unterstützt werden, sich fachlich weiter zu entwickeln, Wissen zu generieren und aufzufrischen sowie Handlungssicherheit und Rollenklarheit zu erlangen. Der Austausch der Teilnehmenden (aus verschiedenen Professionen) soll dabei das gegenseitige Verständnis und die zukünftige interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken.

Das aktuelle Fortbildungsprogramm können Sie hier herunterladen:

Veranstaltungs- und Fortbildungsprogramm 2023 (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

Weiterbildung zur Fachkraft nach § 8a SGB VIII

Das Kinderschutzgesetz konkretisiert das Verfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bezug auf den Schutzauftrag der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung. Gemäß § 8 a SGB VIII soll die insoweit erfahrene Fachkraft Fachkräfte, die Kinder oder Jugendliche betreuen, bei der Abschätzung eines Gefährdungsrisikos unterstützen und sie bei deren Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten beraten.

Träger der Weiterbildung
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
Bonner Straße 145 * 50968 Köln
Tel. 0221/569753
die@kinderschutz-zentren.org
Die Kinderschutzzentren

Veranstalter
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband S-H
Kompetenzzentrum Kinderschutz
Sophienblatt 85, 24114 Kiel
Tel. 0431/ 6666790
info@kinderschutzbund-sh.de
http://www.kinderschutzbund-sh.de

Fortbildungsangebote des Kompetenzzentrums Kinderschutz des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband 

Das landesweite Kompetenzzentrum Kinderschutz des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband bietet vielfältige Fortbildungen für Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern zum Thema Kinderschutz an. So findet sich z.B. auch die Weiterbildung zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren im Programm. Die Fachreferentinnen und Fachreferenten des Kompetenzzentrums unterstützen darüber hinaus durch individuelle Beratung  und Entwicklung passgenauer Fortbildungsformate.

Die Landesregierung fördert die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband.

Zum Fortbildungsprogramm des Kompetenzzentrums Kinderschutz gelangen sie hier: Fortbildungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz

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