Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer ( UMA )
- UMA in Schleswig-Holstein
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern
- Informationen und Handlungsempfehlungen für Praktikerinnen und Praktiker
- Förderung von Vormundschaftsvereinen
UMA in Schleswig-Holstein
Im November 2015 wurde ein Verfahren zur bundesweiten Umverteilung von UMA etabliert, um zu verhindern, dass einzelne Jugendämter überproportional viel UMA aufzunehmen haben und dann eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung und Versorgung nicht mehr sicherstellen können. Nachstehend finden Sie den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VIII mit Begründung und Ausschussempfehlung.
Land und Kommunen haben im Februar 2016 eine Vereinbarung zur landesinternen Verteilung von vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen getroffen. Damit soll eine wichtige Entlastung für die Kreise und kreisfreien Städte erreicht werden, die (insbesondere als Durchreise-Ziele) als "Schwerpunkte" der Zuwanderung besondere Herausforderungen der angemessenen Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen zu bewältigen haben. Diese Vereinbarung finden Sie auf dieser Seite.
Dazu finden Sie weiter einen Erlass von Innenministerium und Sozialministerium über die Weiterleitung unbegleiteter Minderjähriger und Minderjähriger, die sich in Begleitung sonstiger Erziehungsberechtigter befinden, durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten an die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sowie einen Leitfaden zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII.
Weiter können Sie die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Inobhutnahme, Clearingverfahren und Einleitung von Anschlussmaßnahmen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG LJÄ) herunterladen.
Außerdem finden Sie hier die Richtlinie zur Förderung von Vormundschaftsvereinen nebst Antragsunterlagen. Antragsberechtigt sind Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII (ganz unten auf dieser Seite).
Einen Überblick über den aktuellen Zahlenstand der in den Bundesländern registrierten minderjährigen unbegleiteten Ausländerinnen und Ausländer können Sie der sogenannten "UMA-Tagesliste" und für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein einer entsprechenden Landesliste entnehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
zu dem Begriff unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
zur Frage der Altersfeststellung
zum bundesweiten Verteiltungsverfahren
zum landesinternen Verteilungsverfahren in SH
zum Personenkreis "begleiteter minderjähriger Auländer"
Zum Herunterladen: Alle FAQ als PDF-Dokument