Ja. Auch im Ausland verheiratete ausländische Minderjährige sind unabhängig von der Frage ihres Familienstandes als unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des SGB VIII zu qualifizieren, wenn sie sich ohne Sorge- und Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten, mit der Folge, dass sie grundsätzlich in Obhut zu nehmen sind (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3).
Die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ehepartner hängt maßgeblich von einer Einzelfallprüfung im Hinblick auf das Alter des minderjährigen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung, im Hinblick auf die Frage der Anerkennung der Ehe sowie im Hinblick auf eine möglichen Kindeswohlgefährdung ab.
Wird eine im Ausland geschlossene Ehe aufgrund des geringen Alters des minderjährigen Ehepartners bzw. mangelnder Freiwilligkeit der Eheschließung als unwirksam und damit als nicht anerkennungsfähig erachtet, so kommt eine gemeinsame Unterbringung mit dem volljährigen Ehepartner nicht in Betracht. Der oder die Minderjährige ist gemäß §§ 42 ff. (vorläufig) in Obhut zu nehmen und für ihn oder sie ist ein Vormund zu bestellen. Sofern die Ehe allein aufgrund des Alters der Minderjährigen nicht anerkennungsfähig scheint, kann geprüft werden, ob der volljährige Ehegatte als geeignete Person im Sinne des § 42a Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bestimmt werden und/oder die Vormundschaft übernehmen kann.
Ergibt die Einzelfallprüfung, dass die im Ausland geschlossene Ehe mit einem minderjährigen Ehepartner wirksam und anerkennungsfähig ist, kann der oder die Minderjährige gemeinsam mit dem volljährigen Ehepartner untergebracht werden. Die gemeinsame Unterbringung beruht insoweit auf dem freien Entschluss des minderjährigen Ehegatten gemäß §§ 1800, 1633 BGB. Für die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten ist ein Vormund zu bestellen. Auch in diesem Fall kann der Ehegatte ggf. als geeignete Person für die Inobhutnahme und die Bestellung als Vormund in Frage kommen.
Grundsätzlich sollte der minderjährige Ehepartner über die in Betracht kommenden jugendhilferechtlichen Möglichkeiten informiert und aufgeklärt werden.