Der Seuchenalarmplan des Landes stellt eine fachliche Handlungsgrundlage für die Gesundheitsämter dar.
Letzte Aktualisierung: 02.08.2018
Er soll als Hilfestellung dienen und Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung seuchenhygienischer Maßnahmen sein. Dazu gehören kontaktreduzierende Maßnahmen, Verhaltensmaßnahmen, Schutzkleidung und Desinfektionsmaßnahmen.
Zur Information der Fachöffentlichkeit stehen Hinweise zum Vorgehen bei Verdacht auf Ebolafieber bereit. Die Erstversorgung von Patienten, bei denen ein Ebola-Verdacht besteht, muss sichergestellt und der Verdacht begründet oder entkräftet werden.
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