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Thema : Infektionsschutz

Nicht-medizinische Einrichtungen


In der "Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten" finden sich Regelungen für den nicht-medizinischen Bereich.

Letzte Aktualisierung: 23.07.2018

verschiedene Kosmetikpinsel in einem Behälter
Kosmetik

Die Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten regelt Anforderungen an die Hygiene bei berufs- oder gewerbsmäßigen Tätigkeiten am Menschen, die nicht von Ärzten oder Zahnärzten durchgeführt werden und bei denen durch Blut übertragbare Krankheitserreger oder Toxine von Krankheitserregern übertragen werden können.

Hierzu zählen Tätigkeiten, bei denen die Körperoberfläche (Haut oder Schleimhaut) durch den Einsatz von Gegenständen/Instrumenten bei bestimmungsgemäßer Anwendung verletzt wird, wie z. B. Piercing, Tätowieren, Tätigkeiten in der Akupunktur, der Körper- und Schönheitspflege einschließlich des Rasierens sowie der Hand- und Fußpflege.

Weitere Informationen

Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung)

Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zur mikrobiologischen Untersuchung in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen

Informationen zum Thema Skabies

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