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Thema : Infektionsschutz

Meldungen von Impfreaktionen


Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Das hierfür benötigte Formblatt ist vom Paul-Ehrlich-Institut erhältlich.

Paul-Ehrlich-Institut - Nebenwirkungsmeldung online

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