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Thema : Infektionsschutz

Infektionshygienische Überwachung


Sowohl medizinische Einrichtungen gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als auch nicht-medizinische Einrichtungen gemäß § 36 IfSG unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter.

Letzte Aktualisierung: 23.07.2018

Zwei Hände, deren Viren- und Bakterienbefall durch eine Lupe dargestellt wird.
Viren- und Bakterienbefall

Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention. Im Rahmen der Überwachung von medizinischen Einrichtungen sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut und die Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO) zu beachten.

Ziel der infektionshygienischen Überwachung in Einrichtungen gemäß §§ 23 und 36 IfSG ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionserregern zu verhindern. Bei medizinischen Einrichtungen geht es insbesondere darum, den Schutz vor Infektionen im Rahmen medizinischer Maßnahmen oder anderer invasiver Eingriffe sicherzustellen. Die Überwachung trägt damit zur Optimierung des Hygienemanagements bei.

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht nur eine Behörde, die Maßnahmen in bestimmten Fällen anordnet, sondern auch ein beratender Kooperationspartner. Zu einer guten Kooperation gehört die gegenseitige Information über das Infektionsgeschehen und über Maßnahmen des Infektionsschutzes.

Umsetzungsschwierigkeiten sollten offen kommuniziert werden. Das Ziel der gesetzlichen Regelungen, nämlich die Minimierung von Infektionsgefahren, muss immer im Vordergrund stehen.

Details der Überwachung sind für Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 6 und § 36 Absatz 1 IfSG dem Erlass zur infektionshygienischen Überwachung und den Merkblättern zur Ausstattung mit Hygienefachpersonal zu entnehmen.

Weitere Informationen

Erlass zur Infektionshygienische Überwachung

Hygienefachpersonal in ambulanten Einrichtungen - Merkblatt

Hygienefachpersonal in stationären Einrichtungen - Merkblatt

Abgrenzung Hygienefachpersonal und Hygienebeauftragte - Merkblatt

Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zur mikrobiologischen Untersuchung in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen

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