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Thema : Immissionsschutz

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 08.04.2022

Der Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und ähnlichen Einwirkungen wird bundeseinheitlich seit 1974 durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt:

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BGBl. I 2002, S. 3830 (Neufassung)

Damit sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen geschützt werden.
Es enthält sowohl anlagenbezogene, gebietsbezogene als auch produktbezogene Handlungsansätze zum Immissionsschutz.

Auf der Grundlage des BImSchG sind mittlerweile über 40 Verordnungen zur weiteren Konkretisierung geschaffen worden, darunter folgende bedeutendere Verordnungen:

  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
  • Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV
  • Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV
  • Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
  • Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV
  • Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV
  • Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
  • Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - 13. BImSchV
  • Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV
  • Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV
  • Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin - 20. BImSchV
  • Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV
  • Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV
  • Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV
  • Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. BImSchV
  • Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV
  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV
  • Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV
  • Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote – 36. BImSchV
  • Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV
  • Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
  • Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als eine der Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz besondere Bedeutung für die anlagenbezogene Luftreinhaltung. Sie legt Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von industriellen und gewerblichen Anlagen nach dem Stand der Technik fest, die auf Grund ihrer Schadstoffemissionen einer besonderen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Darüber hinaus benennt sie für bestimmte Luftschadstoffe Immissionswerte, die durch die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen nicht überschritten werden dürfen.

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm  (TA Lärm)

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm  (TA Lärm) dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie legt Anforderungen zu Lärmauswirkungen der darin genannten industriellen und gewerblichen Anlagen, sowie nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Nicht anzuwenden ist die TA Lärm insbesondere bei Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm oder Sportlärm, sowie Seehäfen und Baustellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger die wichtigsten Umweltfachgesetze und -verordnungen im Internet zur Verfügung.

Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes dienen zunehmend auch der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union. Informationen zu Aktivitäten auf der europäischen Ebene und den erlassenen gesetzlichen Regelungen finden sie hier.

Auf Landesebene wurden folgende Regelungen erlassen:

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