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Thema : Grundwasser

Grundwasservorkommen

Letzte Aktualisierung: 01.07.2015

Die Grundwasservorkommen Schleswig-Holsteins sind hinsichtlich ihrer Tiefe, ihrer räumlichen Ausbreitung, den gespeicherten Wassermengen, der Grundwasserbeschaffenheit und ihrer Gefährdung unterschiedlich zu bewerten. Details zu den verschieden Aspekten finden sich in nachfolgenden Kapiteln:

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Nutzbare Grundwasservorkommen

Die Grundwasservorkommen Schleswig-Holsteins werden in erster Linie für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt. Gewerbliche Entnahmen können regional Bedeutsam sein, im Landesdurchschnitt treten sie jedoch deutlich hinter den öffentlichen Entnahmen zurück.

Insgesamt werden rund 250 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zur Trink- und Brauchwassernutzung aus dem Untergrund entnommen. Über 200 Millionen Kubikmeter entfallen dabei auf die öffentliche Trinkwasserversorgung durch rund 140 große Wasserwerke mit Entnahmen von mehr als 100.000 Kubikmetern pro Jahr und ca. 370 kleinere Wasserwerke, die über das gesamte Land verteilt sind.

Die genutzten Grundwasservorkommen befinden sich in oberflächennahen, in tiefer gelegenen eiszeitlichen und in tiefen tertiären Ablagerungen (Hauptgrundwasserleiter und angeschlossene tiefere Grundwasserleiter sowie tiefe Grundwasserleiter).

Die Nutzung oberflächennaher Grundwasservorkommen hat den Vorteil, dass diese Grundwasserleiter eine große Verbreitung haben und die Erschließungs- und Betriebskosten von Förderbrunnen mit geringerer Tiefe niedriger sind, als bei der Nutzung tiefer liegender Grundwasservorkommen. Der Nachteil der Nutzung oberflächennaher Grundwasservorkommen ist die im Vergleich mit tiefen Grundwasservorkommen größere Gefährdung durch anthropogene Verunreinigungen.

Insbesondere dort, wo oberflächennahe Grundwasservorkommen keine ausreichende Ergiebigkeit haben oder wo eine ungünstige Beschaffenheit des Wassers gegeben ist, werden tiefe Grundwasserleiter genutzt. Der größeren Ergiebigkeit tiefer Grundwasserleiter steht allerdings die mit der Tiefe zunehmende Mineralisierung des Grundwassers gegenüber. Salzablagerungen im tieferen Untergrund können zu einer Aufsalzung des Grundwassers führen. Mit zunehmenden Lösungsinhalten werden die Nutzungsmöglichkeiten des Grundwassers stark eingeschränkt, bei starker Versalzung ist es ungenießbar (Abb. 1.3.1).

Wasserwerke in den tiefen Grundwasserkörpern; Stand Juli 2012
Abb. 1.3.1: Wasserwerke in den tiefen Grundwasserkörpern; Stand Juli 2012

Vor allem im südöstlichen Landesteil, aber auch im Raum Kiel werden aus den Braunkohlensanden der tiefen Grundwasserkörper beträchtliche Mengen an Grundwasser gefördert, während in den westlichen Landesteilen die natürliche Versalzung und hohe Huminstoffgehalte nur örtlich eine Nutzung dieses Grundwasserleiters zulassen. Etwa 30 Prozent der Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung erfolgen aus den tiefen Grundwasserkörpern. Weitere 10 Prozent der Grundwasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung werden aus den angeschlossenen tieferen Grundwasserleitern der pliozänen Kaolinsande entnommen.

Der mengen- und zahlenmäßig überwiegende Anteil der Wasserwerke im Lande fördert Grundwasser aus den eiszeitlichen Wasserleitern des Quartärs, also dem Hauptgrundwasserleiter und den angeschlossenen tieferen eiszeitlichen Grundwasserleitern. Etwa 60 Prozent der Grundwasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung erfolgen aus diesen Grundwasserleitern (Abb. 1.3.2).

Wasserwerke in den Grundwasserkörpern des Hauptgrundwasserleiters; Stand Juli 2012
Abb. 1.3.2: Wasserwerke in den Grundwasserkörpern des Hauptgrundwasserleiters; Stand Juli 2012

Grundwasserleiter und Grundwasserkörper

Die Grundwasserleiter in Schleswig-Holstein sind durchweg Lockergesteine bzw. Porengrundwasserleiter aus sandigem bis kiesigem Material. Je nach Überdeckung und Trennung durch bindige, gering wasserdurchlässige Schichten, wie Tone oder Geschiebemergel, sind oft mehrere Grundwasserstockwerke ausgebildet.

Diese liegen im Tiefenbereich zwischen rund 10 m und rund 300 m unter der Geländeoberfläche. Die Grundwasserleitersysteme weisen zum Teil hydraulische Verbindungen untereinander auf.

Im Zuge der Umsetzung der Anforderungen der EG-WRRL wurden die Grundwasserleiter entsprechend ihrer Tiefenlage und ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung wie folgt eingeteilt (Abb. 1.1.1):

  • oberflächennächster Grundwasserleiter,
  • Hauptgrundwasserleiter,
  • angeschlossene tiefere Grundwasserleiter und
  • tiefe Grundwasserleiter.

Grundwasserleitertypen und mögliche hydraulische Zusammenhänge in Schleswig-Holstein
Abb. 1.1.1: Grundwasserleitertypen und mögliche hydraulische Zusammenhänge in Schleswig-Holstein

Als oberflächennächste Grundwasserleiter werden lokale Grundwasservorkommen ohne wasserwirtschaftliche Bedeutung bezeichnet, die für die Abgrenzung von Grundwasserkörpern im Sinne der EG-WRRL nicht relevant sind.

Als Hauptgrundwasserleiter ist der oberflächennahe, durch zahlreiche Wasserwerke genutzte Grundwasserleiter mit mehreren Metern Mächtigkeit definiert. Dies ist in der Regel ein Grundwasserleiter eiszeitlicher Entstehung.

Die angeschlossenen tieferen Grundwasserleiter stehen in hydraulischem Kontakt mit dem Hauptgrundwasserleiter, liegen jedoch tiefer und sind lückenhaft durch schwer durchlässige Überdeckung vom Hauptgrundwasserleiter getrennt. Auch diese sind meist ebenfalls eiszeitlicher Entstehung, bereichsweise aber auch tertiären Alters. Wie in Abbildung 1.1.1 erkennbar ist, sind in den sehr wechselhaften Epochen der jüngsten Erdgeschichte während des Eiszeitalters (Pleistozän) kompliziert aufgebaute Systeme von wasserdurchlässigen und geringdurchlässigen Ablagerungen entstanden (Grundwasserleiter und Grundwasserstauer). Die eiszeitlichen Grundwasserleiter sind als Ablagerungen der Gletscher in Folge des mehrfachen Wechsels von Kalt- und Warmzeiten im Allgemeinen von größerer Heterogenität als die tertiären Grundwasserleiter. Dies hat Auswirkungen auf die Verbreitung, die Mächtigkeit und Zusammensetzung und die Wasserdurchlässigkeit der wasserführenden Horizonte. Die große Bedeutung der Schutzwirkung der den Hauptgrundwasserleiter überlagernden Deckschichten wird in Abb.1.1.3 erkennbar, in der die Abgrenzung der Grundwasserkörper des Hauptgrundwasserleiters und die Schutzwirkung der Deckschichten dargestellt sind.

Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter und Schutzwirkung der Deckschichten
Abb. 1.1.3: Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter und Schutzwirkung der Deckschichten

Die Bezeichnungen der Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter beginnen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der 3 Flussgebietseinheiten: die Bezeichnung der Grundwasserkörper der Flussgebietseinheit (FGE) Eider beginnt mit "Ei", die Grundwasserkörper der FGE Elbe mit "El" und der FGE Schlei/Trave mit "ST" (s. Tab. 1.1.1). Auf Basis ihres hydrogeologischen Baues und ihrer Gefährdung wurden einige Grundwasserkörper gruppiert, d.h. zu größeren Bewertungseinheiten – den Grundwasserkörpergruppen – zusammengefasst (s. Tab. 1.1.1).

Der tiefe Grundwasserleiter schließlich besteht aus tief im Untergrund lagernden tertiären Sanden. Als tiefen Grundwasserkörper werden nur die Bereiche der tiefen Grundwasserleiter ausgewiesen, die durch tertiäre Tone vollständig abgedeckt sind, hinreichende Ergiebigkeiten aufweisen und zur Trinkwassergewinnung grundsätzlich geeignet sind. Bereiche mit höher mineralisierten Grundwässern, die Salz- oder Brackwasser führen werden nicht als tiefe Grundwasserkörper ausgewiesen (Abb.1.1.2).

Die erdgeschichtlich ältesten für die Trinkwassergewinnung in Schleswig-Holstein genutzten Grundwasserleiter sind die miozänen Braunkohlensande. Diese häufig von Braunkohle- und Schlufflagen durchsetzten Sande lagern in Tiefen zwischen 100 m und 500 m und sind im tieferen Untergrund Schleswig-Holsteins vorwiegend zwischen den nahezu Nord-Süd verlaufenden Salzstrukturen in den so genannten Randsenken oder Trögen verbreitet (Abb. 1.1.2). Abgedeckt wurden die Braunkohlensande durch den miozänen Glimmerton, der aber zum Teil durch die eiszeitliche Erosion auch fehlen kann. Im südöstlichen Landesteil sind die Braunkohlensande durch den Hamburger Ton in die unteren und oberen Braunkohlensande untergliedert. Einen weiteren tertiären Grundwasserleiter bilden die jüngeren pliozänen Kaolinsande, die in tiefen Trögen Nordfrieslands, Dithmarschens sowie des südöstlichen Holsteins verbreitet sind und oberhalb des miozänen oberen Glimmertons abgelagert wurden. Die zwischen rund 50 und 150 m Tiefe unter Gelände erbohrten Kaolinsande stehen örtlich mit eiszeitlichen Sanden in hydraulischem Kontakt. Die in Abbildung 1.1.2 erkennbaren 9 tiefen Grundwasserkörper haben die Bezeichnungen N3, N4, N5, N7, N8 bzw. O1, O2, O6 und O9 (s. Tab. 1.1.2). Hierbei tragen die Grundwasserkörper, die in Richtung Westen bzw. Nordsee entwässern, den Buchstaben "N" in der Bezeichnung, die …

Grundwasserleiter und Grundwasserkörper

Grundwasserdargebot

Grundwasser entsteht durch versickerndes Niederschlagswasser.

Es ist somit Teil des Wasserkreislaufs, der durch die Prozesse Verdunstung, Niederschlag, Abfluss und Versickerung zu beschreiben ist (Abb. 1).

Wasserkreislauf
Wasserkreislauf

In Schleswig-Holstein liegen die langjährigen Niederschläge im Mittel bei rd. 780 mm pro Jahr. Sie übertreffen Abfluss und Verdunstung, so dass es stetig zur Neubildung von durchschnittlich rd. 150 mm Grundwasser pro Jahr kommt. Dieses entspricht einer Wassermenge von 150 Litern je Quadratmeter. Das jährlich neugebildete Grundwasser steht als Grundwasserdargebot für den Naturhaushalt und die Nutzung durch den Menschen zur Verfügung. Regional kann die Neubildungsrate je nach Bodenart, Bewuchs und Niederschlagshöhe jedoch sehr unterschiedlich sein.

Abb. 2: Wasserbilanz für das Grundwasser in Schleswig-Holstein
Abb. 2: Wasserbilanz für das Grundwasser in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden pro Jahr rd. 2,3 Milliarden m3 Grundwasser neugebildet, wovon durchschnittlich nur ca. 10% für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Wasserbilanz ist also insgesamt ausgeglichen und wird nicht nachteilig beeinträchtigt. Durch die regionale Unterschiedlichkeit der Neubildung und durch eine in Ballungsräumen konzentrierte Grundwassergewinnung können jedoch regional unausgewogene Wasserbilanzen auftreten. Dies ist nach § 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht zulässig. Vielmehr ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung des mengenmäßigen Zustands vermieden und ein guter mengenmäßiger Zustand erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.

Treten signifikant anhaltende Trends fallender Wasserstände auf, welche auf Grundwasserentnahmen zurückzuführen sind, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Grundwasserentnahmen, der Bedarf der Natur und die Neubildung nicht im Gleichgewicht stehen. Dieses ist durch zielgerichtete Bewirtschaftungsmaßnahmen zu vermeiden.

Die Abbildung 3 zeigt die mittlere langjährige Sickerwasserrate in Schleswig-Holstein (AG ANGEWANDTE GEOLOGIE/HYDROGEOLOGIE 2003). Die Berechnungen erfolgten nach dem Verfahren von RENGER & WESSOLEK (1990). Die hiermit ermittelte Sickerwasserrate ist die Wassermenge, die aus dem Niederschlag nach der Bodenpassage dem Grundwasser zugeht. Sie stellt mengenmäßig die Obergrenze der Grundwasserneubildung dar. Die Sickerwasserrate reduziert sich, wenn ein Teil des Niederschlages als Zwischenabfluss über die Oberflächengewässer aus dem System herausgeführt wird.

In der Regel wird die Sickerwasserrate als Durchschnittswert für 1 – 3 Dekaden ermittelt. Für die Untersuchungen in Schleswig-Holstein erstreckte sich dieser Bilanzzeitraum von 1973 – 2001. Hohe Sickerwasserraten zeigen eine Nord-Süd-Erstreckung im mittleren Teil Schleswig-Holsteins. Auch der Südwesten des Landes zeichnet sich durch hohe Sickerwasserraten aus. Im Ostteil hingegen, östlich einer Linie Ratzeburg/Kiel, sind sie deutlich niedriger. Dies ist auf die Abnahme der Niederschlagshöhen von Westen nach Osten zurückzuführen.

Abb. 3: Verteilung der Sickerwasserraten für ganz Schleswig-Holstein auf Basis des RENGER & WESSOLEK – Verfahrens
Abb. 3: Verteilung der Sickerwasserraten für ganz Schleswig-Holstein auf Basis des RENGER & WESSOLEK – Verfahrens

Die Entnahme von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Zulassung, in der auch die Fördermenge festgelegt wird. Damit verfügen die Wasserbehörden über die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der Grundwasserförderung zu nehmen. Sie können so z.B. durch der Verringerung der zulässigen Entnahmehöchstmengen eine ausgeglichene Wasserbilanz bewirken bzw. wieder herstellen.

Voraussetzung für eine zielgerichtete Bewirtschaftungsplanung ist eine detaillierte Ermittlung der Wasserhaushaltsbilanz, welche sich nach einschlägigen Verfahren berechnen lässt. Umfangreiche Untersuchungen zur geologischen Schichtenfolge und zur Hydrologie des Grundwassers sowie der Einsatz numerischer Grundwassermodelle machen es möglich, die Auswirkungen tatsächlicher oder geplanter Grundwasserentnahmen für einen Untersuchungsraum zu bestimmen. Grundwassererkundungsprogramme liefern damit die naturwissenschaftliche Grundlage für die Bewirtschaftungsplanung. Die Frage, in welchem Umfang das so ermittelte Grundwasserdargebot tatsächlich genutzt werden kann, lässt sich jedoch nicht generell beantworten. Jede Grundwassernutzung stellt einen regionalen Eingriff in den Wasserhaushalt dar, welcher zwangsläufig immer zu Veränderungen des Naturzustandes führt. Die Entscheidung, inwieweit diese jeweiligen Veränderungen ökologisch und ökonomisch tolerierbar sind, erfordert einen Abgleich der Interessen aller Beteiligten, der basierend auf den gewonnenen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und den gesetzlichen Regelungen im Rahmen öffentlicher, wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren getroffen wird.

Schriften

  • AG ANGEWANDTE GEOLOGIE/HYDROGEOLOGIE …

Grundwasserdargebot

Grundwasserstandsentwicklung

Die natürlichen Änderungen des Grundwasserstandes ergeben sich aus der Grundwasserneubildung und dem Grundwasserabfluss. Sie stellen sich im Gleichgewicht zwischen dem klimatisch bedingten Witterungsgeschehen und den natürlichen Standortbedingungen wie Vegetation und Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes ein.

Anthropogene Eingriffe in die Landschaft – Entwässerungseinrichtungen, Flächenversiegelung, Grundwasserentnahmen sind hier beispielhaft zu nennen – überlagern vielfach die natürlichen Schwankungen des Grundwasserstands. Ein Gleichgewichtszustand zwischen Grundwasserneubildung, den Erfordernissen des Naturhaushalts und anthropogenen Eingriffen wird durch langfristig gleich bleibende, also keiner abfallenden oder ansteigenden Entwicklung unterliegende Grundwasserstände dokumentiert.

Die landesweite, langfristige Beobachtung und Aufzeichnung der Entwicklung der Grundwasserstände

  • dient der Überwachung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper entsprechend der Anforderungen von Grundwasserverordnung und EG-WRRL,
  • ergibt grundlegende Daten zur Bestimmung von Wasserhaushaltsgrößen,
  • dient als Planungsgrundlage für Bewirtschaftungskonzepte oder
  • als Vergleichsmaßstab für das Ausmaß anthropogen bedingter Auswirkungen oder
  • als Beweismittel bei Schäden.

Nicht zuletzt ist die Beobachtung der Grundwasserstände eine unverzichtbare Begleitmessung für die Überwachung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper.

Die Messreihen einzelner Beobachtungsbrunnen des Staatlichen Messdienstes in Schleswig-Holstein gehen bis Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Das gesamte Grundwasserstandsmessnetz des Landes Schleswig-Holstein umfasst landeseigene Messstellen sowie Messstellen Dritter (sog. Betreibermessstellen von Wasserwerken, sonstigen Brunnenbetreibern). Dieses Messnetz wurde im Jahr 2005 ergänzt und an die Anforderungen der EG-WRRL angepasst.

Von den ca. 3.000 landeseigenen Grundwassermessstellen werden an ca. 850 Messstellen die Grundwasserstände mittels elektronischer Datensammler kontinuierlich aufgezeichnet (Abb. 1.4.1, Abb. 1.4.2). Diese Wasserstandsdaten sind zusammen mit den Daten von rd. 2.000 Betreibermessstellen die Beurteilungsgrundlage für den mengenmäßigen Zustand. Die übrigen mehr als 2.000 landeseigenen Messstellen, die überwiegend im Rahmen von wasserwirtschaftlichen Untersuchungsprogrammen (Inselkern Sylt, Industrieregion Brunsbüttel, östlicher und westlicher Nachbarraum zu Hamburg, Raum Lübeck), Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten oder Untersuchungen im Einzugsgebiet von Wasserwerken gebaut wurden, werden projektbezogen beobachtet. Nach Abschluss der jeweiligen Projekte werden bzw. wurden diese Messstellen stillgelegt und ggf. im Rahmen von Sonderuntersuchungen erneut genutzt. Langfristig sind stillgelegte Messstellen so zurückzubauen, dass eine Grundwassergefährdung durch diese Bauwerke nicht auftreten kann.

Die rd. 2.000 Betreibermessstellen werden wegen ihrer starken räumlichen Verdichtung im Nahbereich von Grundwasserentnahmen zu so genannten „Informationspunkten“ (INFO-Punkten) zusammengefasst (Abb. 1.4.2, Abb. 1.4.3). Ein Informationspunkt dient der Aggregierung der Zustandsbewertungen der Grundwasserstandsdaten der durch ihn repräsentierten einzelnen Messstellen.

Entsprechend ihrer Lage und Ausbautiefe sind alle Messstellen den entsprechenden Grundwasserkörpern zugeordnet (Abb. 1.4.1, Abb. 1.4.2). Die auffällige Messstellenverdichtung landeseigener Messstellen zur Überwachung des Hauptgrundwasserleiters im Raum Lübeck (Abb. 1.4.1) verdeutlicht die aktuell dort laufenden Erhebungen im Zusammenhang mit dem wasserwirtschaftlichen Untersuchungsprogramm im Raum Lübeck.

Landeseigene Grundwassermessstellen zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands im Hauptgrundwasserleiter; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar
Abb. 1.4.1: Landeseigene Grundwassermessstellen zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands im Hauptgrundwasserleiter; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar

Landeseigene Grundwassermessstellen und INFO-Punkte zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands der tiefen Grundwasserkörper; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar
Abb. 1.4.2: Landeseigene Grundwassermessstellen und INFO-Punkte zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands der tiefen Grundwasserkörper; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar

INFO-Punkte zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands im Hauptgrundwasserleiter; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar
Abb. 1.4.3: INFO-Punkte zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands im Hauptgrundwasserleiter; Stand Juli 2012; der aktuelle Stand des Messnetzes ist im Agrar- und Umweltatlas SH abrufbar

Das dargestellte Messstellennetz zur Erfassung des mengenmäßigen Zustands gem. EG-WRRL wurde im Jahr 2005 neu konzipiert. Grundwasserstandsbeobachtungen im Rahmen des Landesgrundwasserdienstes wurden aber bereits vorher durchgeführt. Das Messnetz des ehemaligen Landesgrundwasserdienstes bestand aus dem Grundnetz sowie regionalen Verdichtungsnetzen. Das Grundnetz war auf die langfristige Beobachtung anthropogen nicht oder nur wenig beeinflusster Grundwasserstände ausgerichtet. Die regionalen Messnetzverdichtungen (Verdichtungsnetze) sind im Zusammenhang mit Untersuchungsprogrammen zum Grundwasserdargebot entstanden und dienten der mittelfristigen Beobachtung …

Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper

Der mengenmäßige Zustand der 55 Grundwasserkörper Schleswig-Holsteins im Hauptgrundwasserleiter ist außer für den Grundwasserkörper El12 gut. Der schlechte mengenmäßige Zustand des überwiegend auf Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegenden Grundwasserkörpers El12 wird durch Grundwasserentnahmen auf dem Gebiet Hamburgs verursacht.

Die Ausführung entsprechender Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen Hamburger Behörden. Alle 9 tiefen Grundwasserkörper sind in gutem Zustand.

Der mengenmäßige Zustand der Grundwasserkörper wurde im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungsplan 2009 anhand von Wasserstandsdaten und durch überschlägige Wasserbilanzbetrachtungen beurteilt. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie die zeitliche Entwicklung der Grundwasserstände. Die Bewertung erfolgt gemäß Vorgabe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Entsprechend dem Arbeitspapier "Fachliche Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie" sind zunächst Grundwasserstandsbeobachtungen auszuwerten. Sofern sich aus den Grundwasserständen ein Hinweis auf fallende Wasserstände ergibt, sehen die nächsten Schritte die Aufstellung von Wasserbilanzen unterschiedlichen Detaillierungsgrades vor.

In Schleswig-Holstein wurden zur Verbesserung der Erkenntnisse unabhängig vom Vorliegen trendhafter Entwicklungen der Wasserstände für sämtliche Grundwasserkörper Wasserbilanzen aufgestellt. Diese Betrachtungen beruhen nicht in erster Linie auf den aktuellen Fördermengenangaben, sondern überwiegend auf den höheren, zulässigen Mengen aus Erlaubnis- bzw. Bewilligungsbescheiden. Sofern bei aktuellen Wasserrechtsverfahren keine höheren Fördermengen ausgesprochen werden, ist somit gewährleistet, dass die Bilanzbetrachtungen längerfristig Gültigkeit behalten, da sie eine tatsächlich nicht erreichte maximale Entnahme zugrunde legen.

Ergebnis der Bilanzbetrachtungen ist, das nur in 3 von 64 Grundwasserkörpern die Grundwasserentnahme mehr als 30% des Dargebots ausmacht (Tab. 1.5.1). Eine über 30% des Dargebots hinausgehende Grundwassergewinnung wird als problematisch angesehen und bedarf der Überprüfung, weil dann weniger als 70% des Dargebots für den Naturhaushalt verbleibt. Bei den 3 genannten Grundwasserkörpern handelt sich um die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17, die im Bereich der Geest-Marsch-Grenze liegen. El09 und Ei17 sind "Geestinseln" in der Marsch (morphologische Erhebungen der Geest umgeben von Marschablagerungen) und El11 ist ein Grundwasserkörper in der Marsch an der Unterelbe. Alle 3 Grundwasserkörper haben mit Flächen von rd. 20 km² bis 138 km² keine große flächenhafte Ausdehnung. Die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 sind jedoch keine hydraulisch isolierten Einheiten. Die genutzten sandigen Ablagerungen stehen unterhalb der Marschablagerungen mit benachbarten großflächigen Grundwasserkörpern der Geest in hydraulischer Verbindung und werden von dort von Grundwasser angeströmt. Bezieht man die Betrachtung auf die hydraulischen Einheiten, also die unterirdischen Einzugsgebiete, denen die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 angehören, gibt es bezogen auf diese Bilanzräume keine über 30% des Dargebots hinausgehende Grundwassergewinnung. Gemeinsam mit den auch im Bereich der Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 keinem fallenden Trend unterliegenden Grundwasserstände, gibt es also keinen Hinweis auf eine übermäßige Nutzung der Grundwasserkörper, so dass der Zustand gem. EG-WRRL als "gut" zu einzustufen ist.

Verhältnis von Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme in den Grundwasserkörpern
Tab. 1.5.1: Verhältnis von Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme in den Grundwasserkörpern

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