Altablagerungen, also stillgelegte Anlagen zum Ablagern von Abfällen oder sonstigen Grundstücken werden zur Altlast, wenn ein relevanter Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund beziehungsweise die Umwelt stattgefunden hat. Erschwerend kommt bei dieser Art von Verunreinigungen dazu, dass die deponierten Abfallarten und ihre Erzeuger oftmals unbekannt sind.
Altstandorte, also Grundstücke von stillgelegten Anlagen und sonstige Grundstücke, werden als Altlast eingestuft, wenn auf diesen Flächen ein Umgang mit umweltgefährdenen Stoffen stattgefunden hat und dies zu relevanten Stoffausträgen in die Umwelt geführt hat.
Weiterführende Informationen