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Thema : Elektronisches Grundbuch

Allgemeines zum Automatisierten Abrufverfahren

Letzte Aktualisierung: 09.12.2022

Die Einführung des maschinell geführten Grundbuchs in Schleswig-Holstein stellt einen wichtigen Meilenstein der Justizmodernisierung dar.

Durch die elektronische Grundbuchführung können folgende Ziele verwirklicht werden:

  • Beschleunigung der Verfahrensabläufe in den Grundbuchämtern
  • Verfügbarkeit der Daten an mehreren Orten zeitgleich
  • Online-Zugriff auf Grundbuchblätter für Teilnehmer des automatisierten Abrufverfahrens

Mit dem automatisierten Abrufverfahren eröffnet die Justiz im Land Schleswig-Holstein den häufigen Nutzern des Grundbuchs, wie zum Beispiel Notaren, Kreditinstituten, Versicherungen und Landes- und Kommunalbehörden, die Möglichkeit, Grundbuchblätter direkt an ihrem Arbeitsplatz einzusehen. Damit entfallen für diese Teilnehmer mitunter zeitraubende Wege zum Grundbuchamt.

Neben der Einsicht in Grundbuchblätter können im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens auch Informationen über vorliegende Anträge abgefragt werden - unabhängig von den Geschäftszeiten der Grundbuchämter.

Die umfangreichen, im System implementierten Sicherheitsvorkehrungen verhindern nichtautorisierte Zugriffe sowie fehlerhafte Übermittlungen.

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