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Thema : Gewerberecht

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 28.03.2018, Pfandleiher müssen Überschüsse abführen

Letzte Aktualisierung: 09.04.2018

Pressemitteilung Nr. 18/2018, Bundesverwaltungsgericht Leipzig, vom 29. März 2018: Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat
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Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 28.03.2018, Pfandleiher müssen Überschüsse abführen  (PDF, 320KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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