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Thema : Gesundheitsversorgung

Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen & Verbände

Letzte Aktualisierung: 31.05.2022

Eine Heilberufekammer nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr vom Land übertragenen Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahr.

Mitglieder der Heilberufekammern sind alle in Schleswig-Holstein tätigen

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
  • Tierärztinnen und Tierärzte

Auch wenn der Beruf nicht (mehr) ausgeübt wird, bleibt die Kammermitgliedschaft bestehen; sie richtet sich dann nach dem Wohnsitz der oder des Berufsangehörigen.

In Schleswig-Holstein gibt es folgende Heilberufekammern:

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Aufgaben der Kammern

In Schleswig-Holstein überträgt das Heilberufekammergesetz Aufgaben an die Heilberufekammern (Heilberufekammergesetz). Zu den Aufgaben der Kammern gehören im Wesentlichen:

  • Regelung der Weiterbildung und Festlegen von Berufspflichten für ihre Kammermitglieder
  • Abnahme von Weiterbildungsprüfungen (beispielsweise Facharztprüfungen)
  • Überwachung der Berufsausübung
  • Förderung von beruflichen Fortbildungen
  • Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheits- und Veterinärwesen
  • Errichtung von Ethikkommissionen
  • Vertretung der Berufsinteressen der jeweiligen Berufsgruppe
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheits- und Veterinärwesens sowie fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Berufsangehörigen sowie zwischen Berufsangehörigen und Dritten, beispielsweise durch Errichtung von Gutachterstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern sowie Schlichtungsstellen
  • Ausbildung der dualen Assistenzberufe
  • Organisation des Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Kammer
  • Führen von Statistiken
  • Betrieb von Sozialeinrichtungen für Mitglieder und deren Angehörige (beispielsweise Altersvorsorge)

Kassenärztliche Vereinigungen

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung in Schleswig-Holstein zuständig sind:

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

Verbände

Über die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften hinaus vertreten in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Berufs- oder Fachverbänden die Interessen ihrer Mitglieder und fördern so die Belange eines spezifischen oder fachlichen Berufsstandes.

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