Eine Heilberufekammer nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die ihr vom Land übertragenen Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahr.
Mitglieder der Heilberufekammern sind alle in Schleswig-Holstein tätigen
Ärztinnen und Ärzte
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Apothekerinnen und Apotheker
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
Tierärztinnen und Tierärzte
Auch wenn der Beruf nicht (mehr) ausgeübt wird, bleibt die Kammermitgliedschaft bestehen; sie richtet sich dann nach dem Wohnsitz der oder des Berufsangehörigen.
In Schleswig-Holstein gibt es folgende Heilberufekammern:
In Schleswig-Holstein überträgt das Heilberufekammergesetz Aufgaben an die Heilberufekammern (Heilberufekammergesetz). Zu den Aufgaben der Kammern gehören im Wesentlichen:
Regelung der Weiterbildung und Festlegen von Berufspflichten für ihre Kammermitglieder
Abnahme von Weiterbildungsprüfungen (beispielsweise Facharztprüfungen)
Überwachung der Berufsausübung
Förderung von beruflichen Fortbildungen
Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheits- und Veterinärwesen
Errichtung von Ethikkommissionen
Vertretung der Berufsinteressen der jeweiligen Berufsgruppe
Unterstützung des öffentlichen Gesundheits- und Veterinärwesens sowie fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
Vermittlung bei Streitigkeiten unter Berufsangehörigen sowie zwischen Berufsangehörigen und Dritten, beispielsweise durch Errichtung von Gutachterstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern sowie Schlichtungsstellen
Ausbildung der dualen Assistenzberufe
Organisation des Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Kammer
Führen von Statistiken
Betrieb von Sozialeinrichtungen für Mitglieder und deren Angehörige (beispielsweise Altersvorsorge)
Kassenärztliche Vereinigungen
Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung in Schleswig-Holstein zuständig sind:
Über die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften hinaus vertreten in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Berufs- oder Fachverbänden die Interessen ihrer Mitglieder und fördern so die Belange eines spezifischen oder fachlichen Berufsstandes.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: