Seit 2015 gibt es ein Landesgedenkstättenkonzept, in dem Politik und Aktive erstmals ein gemeinsames Verständnis und gemeinsame Ziele formuliert haben.
Das Konzept steht unter der Überschrift "Landeskonzept zur Förderung und Weiterentwicklung von Erinnerungsarbeit an historischen Lernorten zur Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur in Schleswig-Holstein".
Es nimmt sowohl inhaltlich als auch strukturell auf die aktuellen Entwicklungen Bezug und soll die Gedenkstätten und Erinnerungsorte insgesamt zukunftsfähig machen. Es gilt, das Bewusstsein für die ständigen Gefahren inhumaner und demokratiefeindlicher Entwicklungen nachhaltig zu schärfen – insbesondere an den historischen Orten zur Erinnerung an die Opfer nationalsozialistischen Terrors. Die Gedenkstätten sollen auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten, um geschichtsreflektiert und gegenwartssensibel wach und wehrhaft zu bleiben – auch in dem Wissen, dass sich Geschichte nicht einfach wiederholt. Eine Fortschreibung des Landesgedenkstättenkonzeptes befindet sich im Diskussionsprozess.
Ergänzende Informationen
Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes
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