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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"



Letzte Aktualisierung: 27.10.2023

Strukturförderung und Wettbewerbsfähigkeit

In der Förderperiode 2021-27 werden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und ergänzender Landesmittel im Landesprogramm Wirtschaft (LPW) gebündelt. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das zentrale Instrument zur Strukturförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen (C- und D-Fördergebiete).

Im GRW-Koordinierungsrahmen haben Bund und Länder das Fördergebiet, die Förderbedingungen und Maßnahmen und den jährlichen Finanzierungsrahmen festgelegt.

Der GRW-Koordinierungsrahmen ist in seiner aktuellen Version auf folgender Seite des Bundeswirtschaftsministerium sowie im Bundesanzeiger zu finden: www.bmwi.de/regionalpolitik

Die Auswahl- und Fördergrundsätze des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021) finden Sie hier: Fördergrundlagen

Schwerpunkte

Schwerpunkte der Förderung mit GRW-Mitteln sind

  • gewerbliche Investitionen,
  • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (bspw. die Erschließung von Gewerbegebieten, touristische Einrichtungen),
  • nichtinvestive Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (bspw. betriebliche Innovationen im Bereich Angewandter Forschung und Entwicklung),
  • Kooperations- und Vernetzungsvorhaben (bspw. Regional- und Clustermanagements, integrierte regionale Entwicklungskonzepte).

Antragsstellung

Vom Wirtschaftsministerium beauftragte Dienstleister für die Umsetzung der Förderung sind die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Einzelheiten hierzu finden Sie in der jeweiligen Richtlinie.

Ansprechpersonen

  • für gewerbliche Investitionen:
    Investitionsbank Schleswig-Holstein
    Förderlotse der IB.SH
    Tel. (0431) 9905 - 3365
    Email: foerderlotse@ib-sh.de
    www.ib-sh.de/foerderlotse (Kontaktformular für Rückrufwünsche)
  • für wirtschaftsnahe Infrastrukturen:
    Investitionsbank Schleswig-Holstein
    LPW-Beratungs- und Bewilligungsteam Regionale Projekte
    Tel. (0431) 9905 - 2020
    Email: lpw@ib-sh.de
  • für betriebliche Innovationen:
    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
    Andreas Fischer
    Tel. (0431) 66666 - 840
    Email: fischer@wtsh.de

Logos des BMWK zum Herunterladen

Bitte beachten: Beschluss zur Kennzeichnungspflicht bei Infrastrukturprojekten  (PDF, 245KB, Datei ist barrierefrei)

Alle Bilddateien zum Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 finden Sie hier zum Herunterladen: Publizitätsvorschriften

Weitere Informationen des Bundes

Einen Überblick über die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen, die politischen Schwerpunkte und zukünftigen Herausforderungen gibt der Regionalpolitische Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 4. Februar 2016. Der Bericht ermöglicht darüber hinaus auch einen interessanten Blick auf die förderpolitischen Schwerpunkte der einzelnen Bundesländer:

BMWK: Regionalpolitischer Bericht GRW

Weitere Informationen über Förderziele, Fördergebiete und Länderregelungen der Gemeinschaftsaufgabe finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

BMWK - Regionalpolitik

Eine Karte mit Informationen zu ausgewählten GRW-Vorhaben der Bundesländer stellt das Bundeswirtschaftsministerium hier zur Verfügung:

BMWK - Erfolgreiche GRW-Projekte

Bundeswettbewerb Zukunft Region

Als ein Ergebnis der Diskussionen in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde vereinbart ein weiteres Förderprogramm des Bundes mit starken Vernetzungskomponenten zu erarbeiten.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt: "Zukunft Region".

Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der erste Förderaufruf folgt dem Oberthema „regioNachhaltig“.

Unter dem Motto "regioNachhaltig" werden insbesondere strukturschwache Regionen bei der sozial-ökologischen Transformation ihrer Wirtschaft unterstützt. Mit "regioNachhaltig" werden die Entwicklung eines regionalen Zukunftskonzeptes in einem breiten Beteiligungsprozess sowie dessen Realisierung gefördert. Die regionalen Zukunftskonzepte sollen aufzeigen, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesteigert und die Innovationsdynamik erhöht, Beschäftigungswachstum und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen regionsspezifisch erreicht werden können.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/zukunft-region.html

Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen

Die Einrichtung eines Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen hatte die Bundesregierung im Juli 2019 als eine der zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Am 1. Januar 2020 trat das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Mit der Bündelung der Förderprogramme unter einem gemeinsamen Dach soll es die regionale Strukturförderung in Deutschland optimieren. Die Programme greifen vielfach auf die Fördergebietskulisse der GRW als Abgrenzungskriterium zurück.

Folgende Artikel des Bundeswirtschaftsministeriums stellen die Inhalte und die ersten Fortschritte des Fördersystems dar.

Gesamtdeutsches Fördersystem

Erster Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem

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