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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Informationen über Publizitätspflichten

Letzte Aktualisierung: 01.08.2022

Für die im Rahmen des "Landesprogramms ländlicher Raum des Landes Schleswig-Holstein" (LPLR) für 2014-2022 durchgeführten Investitionen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sind die Vorschriften über die Gewährleistung der Publizität gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 vom 17. Juli 2014 (Anhang III) einzuhalten.

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