Navigation und Service

Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Landesprogramm ländlicher Raum 2014 bis 2022

Letzte Aktualisierung: 10.05.2023

Rapsfeld

Das Land Schleswig-Holstein legt in der Förderperiode 2014-2020 mit dem Landesprogramm ländlicher Raum ein neues Förderprogramm auf.
Unter dem Slogan "Wir fördern den ländlichen Raum" werden im Landesprogramm Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und des Landes gebündelt.

Die Europäische Kommission hat das Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 (LPLR) am 26. Mai 2015 genehmigt.

Schwierige und langanhaltende Beratungen über den EU-Haushalt und Abstimmungen der europäischen Rechtsverordnungen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2021 haben dazu geführt, dass der ursprüngliche Förderzeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums von 2014-2020 um weitere zwei Jahre bis einschließlich 2022 verlängert wurde. Das Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein bleibt damit bis Ende 2022 die Grundlage für die ELER-Förderung in Schleswig-Holstein.

Ausführliche Dokumente rund um das LPLR finden Sie hier

Grundsatzfragen zum Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 (LPLR): Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon