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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten

Letzte Aktualisierung: 25.10.2018

Schleswig-Holstein ist das "Land zwischen den Meeren": Die an der Westküste vorgelagerten Inseln und Halligen sind geprägt durch Wind, Wasser und Weiden. Urlauber schätzen diese Landschaft wegen ihrer Ursprünglichkeit.

Seit Generationen betreiben hier Landwirte überwiegend Weidewirtschaft mit Schafen und Rindern. Naturgegeben spielt der Ackerbau eine untergeordnete Rolle.

Das Wirtschaften auf den Inseln Föhr, Amrum, Pellworm und Sylt, die über keine Straßenanbindung zum Festland verfügen, bringt spezifische Standortnachteile mit sich. So ist die Zulieferung auf die Inseln zum Beispiel von Futtermitteln oder Saatgut oder umgekehrt der Transport von Milch und Tieren zum Festland mit aufwändigerer Logistik und höheren Kosten verbunden.

Das Programm des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sieht vor, landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten zu fördern. Schleswig-Holstein zahlt einen Ausgleich für die spezifischen Standortnachteile im ausgewiesenen benachteiligten Gebiet, das die Inseln Föhr, Amrum, Pellworm und Sylt umfasst. Die Förderung soll circa 50 Prozent der Kostennachteile abdecken.

Die Förderung dient der Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung auf den Inseln an der Westküste, insbesondere der Erhaltung der Grünlandlebensräume. Sie ist zugleich ein wichtiger Beitrag zum Küstenschutz.

Zum Thema

link Ausgleichszulage

Name der Maßnahme Ausgleichszulage für andere, aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (AGZ)
Förderzeitraum 2014 - 2020
Förderempfänger Aktive Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013
Art der Förderung Flächenförderung
Gesamtbudget (2014-2020) 7,77 Mio. Euro
Anteil ELER-Finanzierung 7,50 Mio. Euro
Anteil Finanzierung über Bundesmittel 0,16 Mio. Euro
Anteil Finanzierung über Landesmittel 0,11 Mio. Euro


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