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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Waldumbau

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Wald

Gefördert wird Umbau instabiler und stärker risikobehafteter Bestände in standortgerechte Laub- und Mischbestände. Durch diese Maßnahme wird die Widerstandskraft der Wälder gestärkt. Die Wälder können ihrer klimaschützenden Aufgabe insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel erhöhten Risiken, z.B. durch Stürme oder Schädlingsbefall, dauerhaft nachkommen.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.6.3.3.

Zur Richtlinie

Begünstigte
Begünstigte können Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, ausgenommen Bund und Länder, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sein. Ausgenommen ist die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF).

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung

Die Förderungen erfolgen als Anteilsfinanzierung.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 70 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Laub- Nadelmischkulturen mit einem Laubbaumanteil von mindestens 40 %, in Natura 2000-Gebieten mindestens 60 %,
  • 85 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Laubbaumkulturen einschließlich mit bis zu 20 % Nadelbaumanteil.

Unbezahlte, freiwillige Arbeitsleistungen der Empfänger und ihrer Familienangehörigen (Eigenleistung) sind zu 80% der Ausgaben, die sich bei Vergabe der Arbeiten an Unternehmer ergeben würden, förderfähig.

Sachleistungen der Empfänger sind zu 80 % des Marktwertes förderfähig.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume M08.0002
  • Bundeswaldgesetz BWaldG Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
  • GAK-Rahmenplan

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Auswahl erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien  (PDF, 315KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichtage und Budgets

  • letzter Werktag des jeweiligen Monats
  • Nicht verwendete Mittel stehen für den nächsten Stichtag zur Verfügung.

Antragstellung
Die Förderanträge sind auf vorgegebenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft, Hamburger Straße 115 in 23795 Bad Segeberg einzureichen. Formulare sind dort erhältlich.

Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Forstwirtschaft
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/9598-0
sowie die regional ansässigen Beratungsförster

Ansprechpartner im Ministerium

Franz Schulze
Tel. 0431/988-7076
Franz.Schulze@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

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