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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Erstaufforstung

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Erstaufforstung

Mit dieser Maßnahme werden ausschließlich rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung einer Einkommensverlustprämie gegenüber Empfängern abgelöst, die in den vergangenen Förderperioden eingegangen worden sind und noch bestehen.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.6.3.1.

Zur Richtlinie

Begünstigte
Empfänger der Einkommensverlustprämie, gegenüber denen Verpflichtungen bestehen

Art der Unterstützung
jährlicher Zuschuss

Höhe der Förderung
Festbetrag pro Hektar

Rechtsgrundlagen

  • Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, die gegenüber Empfängern gem. den Verordnungen (EG) Nr. 1698/2005, (EG) Nr. 1257/1999, (EWG) Nr. 2080/1992 eingegangen wurden

Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Forstwirtschaft
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/9598-0
sowie die regional ansässigen Beratungsförster der Landwirtschaftskammer

Ansprechpartner im Ministerium

Franz Schulze
Tel. 0431/988-7076
Franz.Schulze@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

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