Mit dieser Maßnahme werden ausschließlich rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung einer Einkommensverlustprämie gegenüber Empfängern abgelöst, die in den vergangenen Förderperioden eingegangen worden sind und noch bestehen.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.6.3.1.
Begünstigte
Empfänger der Einkommensverlustprämie, gegenüber denen Verpflichtungen bestehen
Art der Unterstützung
jährlicher Zuschuss
Höhe der Förderung
Festbetrag pro Hektar
Rechtsgrundlagen
Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, die gegenüber Empfängern gem. den Verordnungen (EG) Nr. 1698/2005, (EG) Nr. 1257/1999, (EWG) Nr. 2080/1992 eingegangen wurden
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Forstwirtschaft
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/9598-0
sowie die regional ansässigen Beratungsförster der Landwirtschaftskammer
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: