Erstaufforstung
© Rolf Peter Hinrichsen (MELUND)
Mit dieser Maßnahme werden ausschließlich rechtliche Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung einer Einkommensverlustprämie gegenüber Empfängern abgelöst, die in den vergangenen Förderperioden eingegangen worden sind und noch bestehen.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.6.3.1.
Begünstigte
Empfänger der Einkommensverlustprämie, gegenüber denen Verpflichtungen bestehen
Art der Unterstützung
jährlicher Zuschuss
Höhe der Förderung
Festbetrag pro Hektar
Rechtsgrundlagen
- Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, die gegenüber Empfängern gem. den Verordnungen (EG) Nr. 1698/2005, (EG) Nr. 1257/1999, (EWG) Nr. 2080/1992 eingegangen wurden
Ansprechpartner
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Forstwirtschaft
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/9598-0
sowie die regional ansässigen Beratungsförster der Landwirtschaftskammer
Ansprechpartner im Ministerium
Rolf Peter Hinrichsen
Tel. 0431/988-7076
rolf-peter.hinrichsen@melund.landsh.de
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel