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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Naturnahe Gewässerentwicklung (WRRL)



Letzte Aktualisierung: 15.04.2024

Naturnahe Gewässerentwicklung

Gefördert werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Der ökologische und chemische Zustand der oberirdischen Gewässer soll somit verbessert werden (z.B. durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen; Verbesserung der Durchgängigkeit; Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft).

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.6.

Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein

Begünstigte
das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unterhaltungspflichtige an Gewässern.

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume M07.0008
  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Amtsblatt Nr. L 327 vom 22/12/2000 S. 0001 - 0073)
  • Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) HOAI
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
  • GAK-Rahmenplan – Maßnahmengruppe "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen"
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (sechsmal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien  (PDF, 317KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichtage und Budgets

  • 6 Calls pro Jahr: 01.02., 01.04., 01.06., 01.08., 01.10., 01.12.
  • Budget: Das Jahresbudget 2024 beträgt 2.065.165,00 €.

    • Stichtag 01.02.: 5/20 des Jahresbudgets
    • Stichtag 01.04.: 5/20 des Jahresbudgets
    • Stichtag 01.06.: 4/20 des Jahresbudgets
    • Stichtag 01.08.: 4/20 des Jahresbudgets
    • Stichtag 01.10.: 1/20 des Jahresbudgets
    • Stichtag 01.12.: 1/20 des Jahresbudgets

Antragstellung
Anträge sind über die zuständigen unteren Wasserbehörden an die für die jeweilige Flussgebietseinheit zuständige Dienststelle des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH) zu stellen.

Ansprechpartner im Ministerium

Daniela Nowak
Tel. 0431 988 7047
daniela.nowak@mekun.landsh.de

oder

Torsten Boysen
Tel. 0431 988 7156
torsten.boysen@mekun.landsh.de

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

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