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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Ländlicher Tourismus: kleine touristische Infrastruktur, Fremdenverkehrsinformation



Letzte Aktualisierung: 12.01.2023

Kanutour

Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Zur Stärkung des ländlichen Tourismus können insbesondere Infrastrukturvorhaben zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, zur Natur- und Umweltbildung gefördert werden.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.4.

Zur Richtlinie

Begünstigte

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische Personen öffentlichen Rechts

Art der Unterstützung
Projektförderung

Höhe der Förderung

  • Öffentliche Begünstigte: Die maximale Höhe der Förderung beträgt 53 Prozent der förderfähigen Kosten (gem. Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein)
  • Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 100.000 Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von 5 Millionen Euro.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung (ILE-Richtlinie)
  • Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils geltenden Fassung

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien

Hinweis: Für die Stichtage ab 01.04.2019 ist eine Anpassung der Auswahlkriterien erfolgt.

Nächster Stichtag:
keine Durchführung eines Auswahlverfahrens bei der TM ländlicher Tourismus zum Stichtag 01.04.2023

Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung:
LLnL, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung

Ansprechpartnerin im Ministerium

Ina Alter
Tel.: 0431 988 1725
ina.alter@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Weitere Downloads/Links:

Ansprechpartner Initiative AktivRegion

Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

www.aktivregion.schleswig-holstein.de

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