Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
Letzte Aktualisierung: 12.01.2023
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungsräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahme trägt insbesondere durch die Sicherung der Nahversorgung und ländlicher Bildungsangebote zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung bei.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.3.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bei Gemeinden und Gemeindeverbänden bis zu 75 % und bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bis zu 53 % der förderfähigen Kosten (gem. Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein)
Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 100.000,- Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Die Förderhöchstsumme beträgt 750.000 Euro.
Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von 5 Mio. Euro.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung
Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils geltenden Fassung
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Für die Stichtage ab 01.04.2019 ist eine Anpassung der Auswahlkriterien erfolgt.
Nächster Stichtag: 1. April 2023 = Stichtag für die Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLnL möglichst bis 15.02.2023 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.
Budget zum Stichtag 01.04.2023
verfügbare EU-Mittel (Euro)
2023
7.4 Basisdienstleistungen
832.573,83 €
Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL): Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung
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