Modernisierung ländlicher Wege
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Gefördert wird der Neu- und Ausbau ländlicher Wege sowie der dazugehörigen Anlagen (z.B. Durchlässe, Brücken). Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.1.
Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Höhe der Förderung
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 53 % der förderfähigen Kosten.
- Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 75.000,- € nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
- Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro.
Rechtsgrundlagen
Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
- Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume M07.0003
- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
- GAK-Rahmenplan – Förderbereich 1: "Integrierte ländliche Entwicklung"
- Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege RLW (Arbeitsblatt DWA-A 904, Hrsg.: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) in der jeweils geltenden Fassung
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (zweimal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die aktualisierten Auswahlkriterien zum Stichtag 1. April 2017 (und folgende) finden sich hier:
Auswahlkriterien (PDF 435KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stichtage und Budgets
- 2 Stichtage pro Jahr: 01.04. und 01.11.
- Eingang der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 15.02. bzw. 15.09. zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur Durchführung der ZBau-Prüfung im LLUR
- Budget: jeweils halbes Jahresbudget (plus ggf. Restbudgets der vorherigen Stichtage)
Antragstellung
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung 8 – Ländliche Entwicklung
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel. 04347/704-0
poststelle@llur.landsh.de
Ansprechpartner im Ministerium
Kontakt
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung – Ländliche Räume
Weitere Downloads/Links
Präsentation über Fördermöglichkeiten (Stand: 20.04.2020) (PDF 788KB, Datei ist nicht barrierefrei)