Navigation und Service

Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Küstenschutz



Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

Küstenschutz

Zweck der Förderung ist der Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials. Der Küstenschutz trägt zur Abwehr von Naturkatastrophen, zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf den Inseln sowie an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidegebiet gegen Überflutung und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff bei.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.4.3.2.

Zur Richtlinie

Begünstigte

  1. das Land und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
  2. Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, wenn die Mittel ausschließlich zum Zwecke des Grunderwerbs für Investitionen nach den in Nr. 5.2.2.3.2.1 genannten "Konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung des angestrebten Schutzes der Küsten und des Hinterlandes" eingesetzt werden.

    Konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung des angestrebten Schutzes der Küsten und des Hinterlandes sind

    • 1. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach Ziffern 2) bis 7), unter Berücksichtigung der Ziele der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
    • 2. Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich Deichverteidigungs- und Treibselräumwege
    • 3. Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie
    • 4. Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See
    • 5. Vorlandarbeiten vor Seedeichen bis zu einer Tiefe von 400 m
    • 6. Sandvorspülung
    • 7. Uferschutzwerke

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 % der förderfähigen Kosten.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume M05.0002
  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Amtsblatt Nr. L 327 vom 22/12/2000 S. 0001 - 0073)
  • Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) HOAI
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur-und des Küstenschutzes" GAK-Gesetz-GAKG
  • GAK-Rahmenplan – Maßnahmengruppe "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen"

Antragstellung
Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger einer Küstenschutzmaßnahme müssen die Förderung der Maßnahme beim Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum beantragen.

Ansprechpartner im Ministerium
Henning Skuppin
Tel. 0431/988-5160
henning.skuppin@mekun.landsh.de

oder

Frank Hell
Tel. 0431/988-7312
frank.hell@mekun.landsh.de

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon