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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Naturschutz und Landschaftspflege

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Moor

Die Maßnahme dient der Umsetzung der von der EU-Kommission festgelegten Anforderungen an das europaweite Netz Natura 2000 einschließlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie mit den artenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Moorschutz.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.3.3.3.

Zur Richtlinie

Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (PDF, 360KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Maßnahme beinhaltet

  1. Naturschutzinvestitionen für


    a) Flächensicherung durch Erwerb von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken, insbesondere auch Ackernutzungsrechten, langfristige Pacht incl. Wertausgleich bei Nutzungseinschränkung, nur in Verbindung mit Ziffer 1 b)

    b) biotopgestaltende Maßnahmen, Restaurationsmaßnahmen, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert einschließlich entsprechender Planungen und Wertausgleich für Flächeneigentümer

  2. Monitoring zur Erfüllung der Berichtspflichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Begünstigte

  • zu 1: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften in der Bodenordnung, Stiftungen, als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, stiftungs- oder vereinseigene Betriebe, natürliche Personen, Land Schleswig-Holstein
  • zu 2: Land Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung
Zuschuss

Höhe der Förderung
Förderungen betragen 100% der förderfähigen Kosten. Nur bei berechtigtem Eigeninteresse des Förderempfängers ist der Fördersatz in Abhängigkeit des Interesses geringer.

Rechtsgrundlage
Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Auswahlkriterien  (PDF, 315KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung
Anträge können beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referat 50, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gestellt werden.

Ansprechpartnerin im Ministerium
Tanja Radon
Tel. 0431/988-7123
tanja.radon@mekun.landsh.de

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Weitere Downloads/Links

Diese Richtlinien werden in Abhängigkeit von der LPLR-Programmgenehmigung angepasst.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten und auf Flächen des Moorschutzprogramms Schleswig-Holstein  (PDF, 260KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von langfristiger Pacht oder Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund (Biotopgestaltende Maßnahmen (BgM))

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