Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Das Land bietet eine spezifisch am Gewässerschutz ausgerichtete Fachberatung für landwirtschaftliche Betriebe, Flächen- und Bodenbewirtschafter innerhalb der Kulisse der Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand an. Diese ist von fachlich qualifizierten Beratungsanbietern durchzuführen.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.2.3.2
Ziel dieser Beratung ist die Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung mit den inhaltlichen Schwerpunkten zur Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, der Stickstoffeffizienz und des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dafür sind auf regionaler Ebene innerhalb dieser Kulisse insgesamt sechs feste Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet ist jeweils ein Beratungsanbieter mit der Beratung beauftragt.
Übersichtskarte der Beratungsgebiete
© LLUR
Begünstigte
Das Land bedient sich bei der Umsetzung der Maßnahmen qualifizierter Berater. Die Auswahl und Beauftragung der Beratungsanbieter wird nach einem EU-weiten Teilnahmewettbewerb mit öffentlicher Ausschreibung der Leistungen von der Zahlstelle (Förderreferat) vorgenommen.
Der Beratungsanbieter muss über die erforderliche Fachkompetenz, qualifiziertes Personal und die notwendige organisatorische und technische Ausstattung für die Durchführung dieser Beratung verfügen. Des Weiteren sind Erfahrungen im Bereich einer an den Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung in der Landwirtschaft erforderlich und vom Anbieter nachzuweisen.
Art der Unterstützung
Zahlungen je geleisteter Beratung an den Anbieter der Beratung, der die Beratung der Landwirte und landwirtschaftlichen Betriebe durchführt.
Höhe der Förderung
Die Zuwendung beträgt 100 % der erstattungsfähigen Kosten, jedoch nicht mehr als
1.500 € je abgeschlossener Beratungsleistung. Höchstgrenzen ergeben sich zudem über die inhaltlichen Vorgaben in den einzelnen Beratungsmodulen und deren Kombinationsmöglichkeiten.
Rechtsgrundlage
Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Antragstellung
Eine Antragstellung ist ausschließlich an das Referat V 42 im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung im Rahmen des vorab durchzuführenden, EU-weiten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und Ausschreibungsverfahrens möglich. Das Vergabeverfahren ist zwischenzeitlich bereits durchgeführt und mit den im Juni 2015 erteilten Beauftragungen/Bewilligungen an die jeweils ausgewählten Beratungsanbieter abgeschlossen worden. Nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens sind keine weiteren Antragstellungen im Förder- bzw. Bewilligungszeitraum mehr möglich.
Ansprechpartner im Ministerium
Werner Doose
Tel. 0431/988-7297
werner.doose@melund.landsh.de
Friederike Lübben
Tel. 0431/988-7378
friederike.luebben@melund.landsh.de
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Weitere Downloads/Links