Antragsteller/Förderempfänger
Bildungsanbieter/- träger mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrarbereich, die eine flächendeckende Präsenz in Schleswig- Holstein durch verschiedene Schulungsstandorte sowie ausreichende personelle, räumliche und technische Schulungsmöglichkeiten nachweisen konnten.
Begünstigter Personenkreis (Zielgruppe)
Den in privaten Betrieben der Agrarwirtschaft haupt- oder nebenberuflich tätigen Personen kommt die Förderung indirekt zu Gute, indem sie bei Teilnahme an einer geförderten Veranstaltung nur den um den Förderbetrag verminderten Teilnehmerbeitrag zu tragen haben. Eine volle Kostenübernahme (100 %-Förderung bei Veranstaltungen ohne Teilnehmerbeitrag) ist möglich.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Projektförderung
Höhe der Förderung
Die vom Bildungsanbieter /-träger bei Angebotsabgabe im Rahmen der Antragstellung und anschließend durch die Bewilligungsbehörde als förderfähig anerkannten und festgelegten Kostensätze je Veranstaltung werden abzüglich der Teilnehmergebühren zu 100 % gefördert.
Rechtsgrundlage
Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Antragstellung
Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission wurde diese Fördermaßnahme nach Maßgabe des europäischen und nationalen Vergaberechts EU-weit bekannt gegeben und Interessenten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK) war in diesem Verfahren die einzige Bieterin, die ein Angebot abgegeben hat. Die LK hat demzufolge den Zuschlag erhalten, diese Fördermaßnahme über die gesamte Programmlaufzeit bis 2022 durchzuführen.
Eine Antragstellung auf Förderung weiterer Maßnahmen des Wissenstransfers nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ist nicht mehr möglich.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
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