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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Kooperationen im Naturschutz

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Titelbild "Kooperationen im Naturschutz"

Das Land Schleswig-Holstein hat es sich zum Ziel gesetzt, für die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der biologischen Vielfalt einzutreten. Kooperationen im Naturschutz sollen als vor Ort tätige und kontinuierlich ansprechbare Vertretungen eine Richtschnur insbesondere für die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 setzen.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.11.3.2.

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für die Arbeit von "Kooperationen im Naturschutz" (Lokale Aktionen u.a.) in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Deckung von personellen und sächlichen Verwaltungsausgaben an Einrichtungen, die die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen zwischen verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich u.a. übernommen haben.
Mit der Zuwendung werden Aufwendungen für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements und der Umsetzung der EU- und Bundes-Biodiversitätsstrategie sowie für Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen, speziell ausgerichtet auf die Belange des Schutzes von Lebensräumen, Arten, und der biologischen Vielfalt insgesamt unterstützt.

Begünstigte
Als Zuwendungsempfänger kommen juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts in Betracht, die den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss bzw. in einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben oder landesweit entsprechende Kooperationsaufgaben übernehmen und damit Projektträger sind. Als Kooperationspartner kommen insbesondere Institutionen, Verbände, Vereine oder Interessensgruppen der lokalen und regionalen, im Einzelfall auch landesweiten Ebenen aus den Bereichen Naturschutz, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Tourismus sowie kommunale Körperschaften in Betracht.

Art der Unterstützung
Projektförderung

Höhe der Förderung
Förderungen betragen 90 % der förderfähigen Kosten. Nur bei landesweitem oder übergeordnetem Interesse des Landes beträgt die Förderung ausnahmsweise 100 % der förderfähigen Kosten.

Rechtsgrundlage

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag (viermal jährlich) vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien  (PDF, 315KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichtage und Budgets

  • 4 Calls pro Jahr: 15.02., 15.05., 15.08., 15.10.
  • Budget: jeweils ¼ zum Stichtag

Antragstellung
Anträge können beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referat 50, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, gestellt werden.

Ansprechpartnerin im Ministerium
Astrid Schmidt
Tel.: 0431 988-7273
astrid.schmidt@mekun.landsh.de

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

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