Die Unterstützung wird Landwirten gewährt, die ihren gesamten Betrieb auf ökologische Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates umstellen.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.8.3.1.
Richtlinie (PDF, 505KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Besonderheit in Schleswig-Holstein
Im Falle der Beantragung von Prämien für Dauergrünland muss im jeweiligen Verpflichtungsjahr ein Viehbesatz von mindestens 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland eingehalten werden; dabei gelten Equiden nicht als RGV, es sei denn, sie werden zur Stutenmilcherzeugung gehalten. Bei einem geringeren Tierbesatz wird die Förderung für den Flächenumfang gewährt, für den der Mindestviehbesatz von 0,3 RGV je ha DGL eingehalten wird.
Begünstigte
Begünstigte sind Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der VO (EU) Nr. 1307/2012, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften und die aktive Landwirte im Sinne des Art. 9 der VO (EU) Nr. 1307/2014 sind.
Art der Unterstützung
Die Unterstützung wird je Hektar landwirtschaftliche Fläche (LF) (in die Verpflichtung einbezogene LF) gewährt.
Höhe der Förderung
Die Höhe der jährlichen Förderung beträgt
im 1. und 2. Jahr:
- 364 Euro je ha Grünland und Ackerland
- 935 Euro je ha Gemüse
- 1.125 Euro je ha Dauerkulturen Umstellung
im 3. bis 5. Jahr:
- 234 Euro je ha Grünland und Ackerland
- 360 Euro je ha Gemüse
- 750 Euro je ha Dauerkulturen
Rechtsgrundlagen
Antragstellung
Jeweils zum 15. Mai eines Jahres können Anträge zur Förderung ökologischer Anbauverfahren gestellt werden.
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Ministerium
Doris Neuschäfer
Tel.: 0431 988-5054
doris.neuschaefer@mllev.landsh.de
Dr. Volker Saggau
Tel.: 0431 988-5057
marthe.rissmann@mllev.landsh.de
Rainer Thode
Tel.: 0431 988-5081
rainer.thode@mllev.landsh.de
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Weitere Downloads/Links
Informationen zum 2. Säule-Antragsverfahren 2020 (PDF, 318KB, Datei ist nicht barrierefrei)