Aktuelle Regelungen zum Angeln auf Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in 2020
So gilt gemäß EU-Recht für das Jahr 2020 in der Nordsee folgendes:
- Vom 1. Januar bis zum 29. Februar und vom 1. bis zum 31. Dezember 2020 ist nur das "Fangen und Zurücksetzen" von Wolfsbarsch unter Nutzung von Angeln oder Handleinen erlaubt. In diesem Zeitraum ist es untersagt, gefangenen Wolfsbarsch zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
- Vom 1. März bis zum 30. November 2020 dürfen täglich höchstens zwei Wolfsbarschexemplare pro Freizeitfischer gefangen und behalten werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Stellnetze; während dieses Zeitraums darf Wolfsbarsch weder mit Stellnetzen gefangen werden, noch darf mit Stellnetzen gefangener Wolfsbarsch behalten werden. Die behaltenen Wolfsbarschexemplare müssen eine Mindestgröße von 42 cm aufweisen.
Das im Rahmen des EU-Ratsbeschlusses zulässige Angeln nach dem Prinzip "Fangen und Zurücksetzen" ("catch & release") gilt in Schleswig-Holstein nicht, weil es sowohl gemäß Landesrecht (Landesfischereigesetz) als auch nach Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten ist. Das heißt im Zeitraum 01.01. – 29.02. sowie 01.12. – 31.12.2020 ist das gezielte Angeln auf Wolfsbarsch nicht zulässig, zufällig beim Angeln auf andere Fischarten mitgefangene Wolfsbarsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.
Diese Regelung gilt für das Jahr 2020. Ende des Jahres wird der EU-Fischereirat über eine Fortführung oder Änderung dieser Vorschrift beraten.
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