Rechtsgrundlagen der Europäischen Union
Wesentliche Grundlagen für eine Förderung aus dem EMFF bilden zwei Verordnungen der Europäischen Union:
Diese beiden Grundverordnungen werden durch diverse delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission ergänzt. Die in diesen Verordnungen festgelegten Bestimmungen sind ebenfalls von allen EU-Mitgliedstaaten zu beachten.
Ziele und Schwerpunkte der Europäischen Union
Der EMFF trägt nach dem Willen der EU zu folgenden Zielen bei:
- Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur,
- Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP),
- Förderung einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete,
- Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Integrierten Meerespolitik in der Union.
In Anlehnung an diese Ziele formuliert die EMFF-Verordnung sechs unterschiedliche Prioritäten (sog. "Förderachsen") für den EMFF:
- Nachhaltige Entwicklung der Fischerei (Küsten- und Binnenfischerei)
- Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur
- Begleitende Maßnahmen für die GFP (Fischereiüberwachung und Datenerhebung)
- Nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten
- Verarbeitung und Vermarktung
- Integrierte Meerespolitik
Ein detaillierter Überblick über die EMFF-Prioritäten und die dazugehörigen spezifischen Ziele findet sich im Download-Bereich unten auf dieser Seite.
Ziele des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verbindet das Landesprogramm Fischerei und Aquakultur mit den folgenden Zielsetzungen:
- die Unterstützung und Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik auf regionaler Ebene,
- der Erhalt der aktiven Binnen- und Küstenfischerei und die Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt,
- die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete an der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste,
- die Existenzgründung und die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen im Fischerei- und Aquakultursektor,
- die Förderung des Meeresumweltschutzes und der Schutz der aquatischen Fauna und Flora.