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Thema : Fischerei

Kurzbericht zum Projekt der Fischereiabgabe: Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Praxistests zu den Effekten von Maximalmaßen in der Angelfischerei

Küchenfenster – "Dummtüch" oder sinnvolle Schonbestimmung in der Angelfischerei?

Letzte Aktualisierung: 14.03.2019

März 2019

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, die Möglichkeiten für die praktische Durchführung von Untersuchungen zu den Effekten von „Küchenfenster“-Regelungen auf die Fischbestandsentwicklung zu prüfen und einen praktikablen und aussagekräftigen Untersuchungsansatz für einen Vergleich von traditionellem Mindestmaß und dem "Küchenfenster" zu entwickeln.

Beispielhafte Alters- und Größenklassenzusammensetzung von Fischbeständen bei verschiedenen Bewirtschaftungsszenarien.


Abb.: Beispielhafte Alters- und Größenklassenzusammensetzung von Fischbeständen bei verschiedenen Bewirtschaftungsszenarien. Durch das Mindestmaß werden kleine junge Fische geschont (blau), während alle großen und älteren Fische (orange) dem Bestand entnommen werden dürfen. Es kommt zu einer Reduzierung der Alters- und Längenklassen. Beim Konzept des Küchenfensters werden die kleinen jüngeren und großen älteren Fische durch Mindest- bzw. Maximalmaß geschont (blau), während der starke Mittelbau des Bestandes befischt werden kann (orange). Dadurch bleibt, trotz Entnahme, eine naturnahe Alters- und Größenklassenzusammensetzung erhalten.

Angelervereine sind als Eigentümer oder Pächter von Fischereirechten nicht nur zur Nutzung der Fischbestände berechtigt, sondern auch zu deren Hege verpflichtet. Zu den häufigsten Hegemaßnahmen zählen Festlegungen von Mindestmaßen und Schonzeiten. Ziel eines Mindestmaßes ist es, dass sich alle Fische vor dem Fang mindestens einmal fortpflanzen können. Es stellt somit einen Schutz vor Überfischung dar. Die Entnahme oberhalb einer bestimmten Länge führt allerdings zu einer Verschiebung der Längen- und Altersstruktur des Bestandes - ältere große Fische werden rar. Gerade den größeren Fischen wird jedoch eine besondere Rolle für den Erhalt der jeweiligen Art beigemessen, zum Beispiel durch eine ausgedehntere Laichzeit, eine höhere Fruchtbarkeit, größere Eier und Larven sowie eine Veranlagung zu schnellem Wachstum. Aufgrund dessen wird in der Wissenschaft, den Angelvereinen und Fischereibehörden über das "Entnahme- bzw. Küchenfenster" diskutiert. Das "Küchenfenster" wird nach unten vom Mindestmaß (Schonung junger Fische) und nach oben von einem Maximalmaß (Schonung älterer Fische) begrenzt. Nur im dazwischenliegenden Längenbereich ist eine Fischentnahme erlaubt. Theoretische Bestandsmodelle und Aquarienexperimente zeigen, dass ein solches "Küchenfenster" zu einem höheren Anteil großer Laichfische führt, wodurch sich die Produktion von Nachwuchs stabilisiert und höhere Fangmengen ohne Überfischung möglich sein können. Ob die Einführung eines "Küchenfensters" tatsächlich die erhofften Vorteile bietet und damit eine geeignete Hegemaßnahme darstellt, ist bisher in der Praxis kaum untersucht worden. Die Machbarkeitsstudie hat deshalb zum Ziel, die Möglichkeiten für die praktische Durchführung von Untersuchungen zu den Effekten von Maximalmaßen auf die Bestandsentwicklung von angelfischereilichen Hauptzielarten zu prüfen. Darüber hinaus wird ein praktikabler und aussagekräftiger Untersuchungsansatz entwickelt, um gemeinsam mit interessierten Angelvereinen einen mehrjährigen Vergleich von traditionellem Mindestmaß und "Küchenfenster" umzusetzen.

Logo "Praxistest Küchentester"

Achtung: Das Institut sucht Angelvereine, die neugierig auf einen mehrjährigen Vergleich von traditionellem Mindestmaß und "Küchenfenster" sind und bereit sind, sich und ihre Gewässer in einen "Praxistest Küchenfenster" einzubringen (Stand: März 2019).

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow
Im Königswald 2
14469 Potsdam

Dr. Uwe Brämick
E-Mail: Uwe.braemick@ifb-potsdam.de
Telefon: 033201 406 30

Daniel Hühn
E-Mail: daniel.huehn@ifb-potsdam.de
Telefon: 033201 406 33

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