Seit dem Jahr 2019 zahlt das Land Schleswig-Holstein freiwillige Billigkeitsleistungen für fischereiwirtschaftliche Schäden, die in der gewerblichen Binnenfischerei durch das Auftreten des Kormorans entstehen. Fachliche Grundlage dieser Leistungen ist die jährliche Ermittlung eines Ertragsausfallwertes. Dieser wird anhand des fischereilichen Schadens, den Kormorane auf Binnengewässern anrichten, ermittelt. Details sind dem Fachgutachten des LLnL zu entnehmen.
Rechtsgrundlage für die Zahlung der Billigkeitsleistungen ist die entsprechende "Landesrichtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch Kormorane verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei". Entsprechende Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Erwerbsbinnenfischer bei der Abteilung Fischerei im LLnL (obere Fischereibehörde).