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Thema : Fischerei

Kurzbericht zum Projekt der Fischereiabgabe: Vorbereitungen zum Bau einer neuen Generation barrierefreier Angelplätze

Nicht erst seit Beginn der Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Schleswig-Holstein ist es dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. ein besonderes Anliegen, Menschen mit Handicap bei der Ausübung des wunderbaren Hobbies Angeln zu unterstützen. Ausgehend von regionalen Initiativen wurden schon vor längerer Zeit entsprechende Angelplätze errichtet.

Letzte Aktualisierung: 20.09.2019

September 2019

Nachdem der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. (LSFV) und der Kreisanglerverband Nordfriesland drei Angelplätze für Anglerinnen und Angler mit Behinderung am Nord-Ostsee- sowie Gieselau-Kanal und sechs im Westküstenkreis mit Unterstützung aus der Fischereiabgabe gebaut hatte, zeichnete sich weiterer Bedarf ab.

Angler im Rollstuhl

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) gab gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine Konzeptstudie in Auftrag und schrieb das Ziel – eine ausreichende Zahl barrierefreier Angelplätze an interessanten Angelgewässern - im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention fest.

Mit der Konzeptstudie waren sowohl ein neuer Typ barrierefreier Angelplätze mit Hilfe von Anglerinnen und Anglern mit Behinderung entwickelt als auch etwa 150 Gewässerabschnitte identifiziert worden, die sich gut oder sehr gut aufgrund ihrer Lage dafür eignen.

Bis zur Baureife eines solchen Angelplatzes müssen die Zustimmung des Gewässereigentümers, mit Zeichnungen und statischen Berechnungen die Genehmigung der Behörden für Wasserwirtschaft und Naturschutz eingeholt, gelegentlich die Freiheit von Kampfmitteln oder archäologischen Funden bestätigt, ausführende Handwerksbetriebe und der Bauherr gefunden werden. Ein Kreisverband, sechs Anglervereine und der LSFV wollen im Laufe der nächsten 12 Monate als Bauherren an ihren Pachtgewässern Geld und Arbeitskraft investieren und hoffen nach der Zusage über Mittel aus der Fischereiabgabe auch auf eine Förderung durch den Fond für Barrierefreiheit des Landes.

Neben den mit Angelplätzen der 1. Generation ausgestatteten könnten ab 2020 Anglerinnen und Angler „mit Handicap“ nach und nach an elf weiteren attraktiven Gewässern ihrer Leidenschaft nachgehen. Dazu sollen nach derzeitigem Stand (September 2019) die Wakenitz und der Elbe-Lübeck-Kanal, der Möllner Stadtsee, Krempes Burggraben, der Rensinger See und eine Kuhle in der Kolkerheide sowie Kirch- und Postsee in Preetz gehören.

Alle Vorbereitungen sind getroffen, dem Startschuss wird mit Spannung entgegengesehen.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. (LSFV)
Papenkamp 52
24114 Kiel
Telefon: 0431 / 67 68 18
Fax: 0431 / 67 68 10
E-Mail: hempel@lsfv-sh.de
Website: www.lsfv-sh.de

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