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Thema : Fischerei

Förderung für Aquakulturmaßnahmen

Letzte Aktualisierung: 04.03.2016

Eine Förderung kann gewährt werden für

  • produktive Investitionen in der Aquakultur, z. B. zur Steigerung der Menge und Qualität, zur Verringerung der Umweltauswirkungen und zur Diversifizierung der Erzeugnisse oder gezüchteten Arten;
  • neue Aquakulturproduzenten, die ein nachhaltiges Aquakulturunternehmen gründen;
  • Innovationen in der Aquakultur, auch zur Förderung von Tiergesundheit und Tierschutz;
  • eine Umstellung eines konventionellen Aquakulturbetriebs auf ökologische oder biologische Erzeugung;
  • Ausgleichszahlungen für Aquakulturbetriebe, die durch eine besonders extensive Wirtschaftsweise Umweltleistungen erbringen, insbesondere für extensive Teichwirtschaften.

Förderrichtlinien

Projektauswahlverfahren

Bei der Prüfung von Anträgen sind die Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 2 des EMFF  (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei) anzuwenden.

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