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Thema : Feuerwehr

Einfach und sicher Feuerwehrfahrzeuge kaufen

Hinweis: Das Projekt wird derzeit evaluiert und ist solange ausgesetzt. 

Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen für die Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10-SH) und 20 (LF20-SH), für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF10-SH) sowie für den Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) nach schleswig-holsteinischem Standard.

Letzte Aktualisierung: 27.06.2023

Im Einsatzfall rücken die Mitglieder der Feuerwehren mit ihren Fahrzeugen aus. Unvorstellbar, wenn dabei eins liegen bliebe, weil es in die Jahre gekommen ist. Oder wenn die technische Ausstattung nicht mehr ausreicht für den Einsatz. Dann muss ein neues Feuerwehrauto her, und auf die überwiegend ehrenamtlich tätigen Gemeindevertretungen und Feuerwehrmitglieder kommt viel Arbeit zu. Sie müssen zum Beispiel ein umfangreiches Leistungsverzeichnis ausarbeiten, das dem Vergaberecht entspricht.

Unterstützung für Kommunen und Feuerwehren

Ein vereinfachtes Verfahren beim Kauf von Fahrzeugen spart Zeit und Kosten und gibt Rechtssicherheit. Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen für die Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10-SH) und 20 (LF20-SH), für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF10-SH) sowie für den Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) nach schleswig-holsteinischem Standard. Die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, für den Vergabeprozess und für die Fahrzeugabnahme trägt das Innenministerium. Fachpersonal unterstützt die Wehren bei der Abnahme der Autos.

Partner und Unterstützer

Partner im Projekt sind die KUBUS GmbH und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH). Die GMSH stellt mit ihrer Plattform www.e-vergabe-sh.de die Rechtssicherheit des Vergabeprozesses her. Die KUBUS GmbH ist verantwortlich für das Leistungsverzeichnis und begleitet die Feuerwehren technisch während der Projektphase.

Unterstützt wird das Projekt auch von den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband.

Hinweis: Das Projekt wird derzeit evaluiert und ist solange ausgesetzt.

E-Mail an: christian.speck@gmsh.de

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrer E-Mail nach Möglichkeit Ihre vollständigen Kontaktdaten enthalten sind.

Fragen und Antworten

Wer kann an dem Projekt teilnehmen?

Jede Kommune in Schleswig-Holstein, die gemäß des §2 Brandschutzgesetz (BrSchG) die gesetzliche Aufgabe hat, eine Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.

Wie lange läuft das Projekt?

Das Projekt war zunächst als Pilotprojekt vorgesehen und wird nun fortgesetzt. Über die weitere Fortführung entscheidet das Innenministerium jährlich.

Welche Fristen gelten?

Interessensbekundungen sind ab sofort möglich. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2022. Bis zu diesem Stichtag eingegangene Meldungen der Gemeinden werden ohne Obergrenze der Stückzahlen berücksichtigt.

Ein verbindlicher schriftlicher Auftrag zwischen Kommune und GMSH muss bis zum 31. Dezember 2022 geschlossen sein.

Das wird unterstützt

Den Gemeinden wird eine rechtssichere, vergaberechtskonforme Beschaffung garantiert, ohne dass sie selbst Zeit und Geld für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren investieren müssen. Das Innenministerium übernimmt sämtliche Kosten, die für die auftraggebenden Gemeinden im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe der GMSH und KUBUS anfallen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Ablauf des Interessebekundungsverfahrens wird die GMSH die Gesamtzahl der in Auftrag gegebenen Fahrzeuge auf der Basis des einheitlichen durch KUBUS erstellten Leistungsverzeichnisses ausschreiben. Nach der Bewertung der eingegangenen Angebote werden die Zuschläge für die beauftragten Fahrzeuge in mindestens drei Losen erteilt:

  • Los 1: Fahrgestell
  • Los 2: Aufbau
  • Los 3: Beladung
  • weitere mögliche Lose Wärmebildkamera, örtliche Beladung etc.

Wie lange dauert das Verfahren?

Ein verbindlicher schriftlicher Auftrag zwischen Kommune und GMSH muss bis zum 31. Dezember 2022 geschlossen sein. Ziel ist es, in Abhängigkeit der Menge der zu beschaffenden Fahrzeuge Anfang 2024 mit der Auslieferung der Fahrzeuge aus der aktuellen Beteiligungsrunde zu beginnen.

Zeitplan für das Jahr 2022
BeschreibungZeitpunkt
Definition des Leistungsverzeichnisses ELW 1 durch das Innenministerium2. Quartal 2022
Einladung zu Informationsterminen2./3. Quartal 2022
Informationstermine (ein bis zwei in Präsens oder vier bis sechs in digitaler Form)2./3. Quartal 2022
Stichtag für verbindliche Anmeldung31. Dezember 2022
Abstimmungsgespräche mit den Teilnehmer:innen1. Quartal 2023
Start der Ausschreibung1./2. Quartal 2023

Welche Kosten kommen auf einen zu?

Die Gemeinden zahlen lediglich die reinen Beschaffungskosten für die beauftragten Fahrzeuge. Sämtliche Verwaltungskosten für die erbrachten Dienstleistungen der GMSH und KUBUS trägt das Innenministerium.

Werden die Fahrzeuge gefördert?

Ja, eine Förderung der Beschaffung ist nach der "Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens § 23 FAG" grundsätzlich möglich. Die Beschaffungsmaßnahme kann von den Kreisen und vom Ministerium mit den höchsten Fördersätzen gefördert werden.

Zur Richtlinie

Eckdaten Löschgruppenfahrzeuge

Löschgruppenfahrzeuge gehören zu den vielfältigsten Fahrzeugen des deutschen Feuerwehrwesens. Ursprünglich wurden sie allein zur Brandbekämpfung konstruiert, moderne Varianten können jedoch nahezu das gesamte Spektrum anfallender Arbeiten abdecken. Neben den Gerätschaften zur Bewältigung der Aufgaben an der Einsatzstelle transportiert das Löschgruppenfahrzeug auch das dafür notwendige Personal dorthin, welches typischerweise aus einer Gruppe (das heißt neun Personen: Maschinist, Melder und Gruppenführer sowie drei Trupps mit je Truppführer und Truppmann) besteht.

Löschgruppenfahrzeug 20

Im größeren Gerätekoffer beim Löschgruppenfahrzeug 20 (kurz: LF 20) wird ein größerer Löschwassertank verbaut. Im direkten Vergleich zum LF 10 ist eine Stückzahlerhöhung einzelner Ausrüstungen, zum Beispiel bei der Gruppe Schutzkleidung und Schutzgerät, erfolgt.

Die wesentlichste Erweiterung umfasst die Ausrüstung für die Rettung von Personen höher als im zweiten Obergeschoß durch das Mitführen einer dreiteiligen Schiebleiter sowie Sprungpolster. Eine fahrbare Schlauchhaspel erleichtert den Aufbau einer B-Schlauchleitung und schafft durch diese Art der Lagerung einen Freiraum im Gerätekoffer. Darüber hinaus lässt die zutreffende Norm – DIN 14530 Teil 11 – das Mitführen eines tragbaren Wasserwerfers zu.

Löschgruppenfahrzeug 10

Das Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: LF 10) ist das kleinste zurzeit genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen – DIN 14530 Teil 5.[4] Das Fahrzeug ist gemäß aktueller Norm mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung einschließlich einer vierteiligen Steckleiter (oder alternativ zwei Multifunktionsleitern), vier Pressluftatmer, eines Atemschutzüberwachungssystems, zweier Fluchthauben versehen. Darüber hinaus gehört auch eine Beladung zur Stromversorgung und Ausleuchtung der Einsatzstelle, ein Verkehrsunfallkasten, Schornstein-Werkzeugkasten, Druckbelüfter, Wärmebildkamera, Grobreinigungsmodul, eine Tauchpumpe TP 4/1, Säbelsäge sowie eine Motorsäge zur Ausrüstung.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (kurz: HLF 10) basiert unmittelbar auf dem LF 10. Die modulare Erweiterung um einen Rettungssatz wird durch eine eigenständige Norm verdeutlicht – DIN 14530 Teil 26. Ergänzend zur Beladung eines LF 10 gehören hier Spreizer und Schneidgerät sowie Abstütz- und Hebesysteme zur Standardbeladung.

Rechtliche Grundlagen

Ralf Kirchhoff

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Ergänzende Informationen

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