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Thema : Feste Fehmarnbeltquerung

Planung und Bau



Das deutsch-dänische Großprojekt zum Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung umfasst nicht nur den Tunnel zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn sondern betrifft auch die Anbindungen für Straße und Schiene sowie die Fehmarnsundquerung.

Letzte Aktualisierung: 08.09.2023

Tunnelportal der Festen Fehmarnbeltquerung (Grafik)
Grafik des Tunnelportals der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung

Der Fehmarnbelttunnel

Der rund 18 Kilometer lange Tunnel wird aus einer vierspurigen Autobahn und einer zweigleisigen, elektrifizierten Bahnstrecke bestehen. Die neue Verbindung wird als Absenktunnel unter dem Meeresboden verlaufen. Das Königreich Dänemark ist für dessen Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb sowie den Ausbau der dänischen Anbindung allein zuständig.

Nachdem bereits im Herbst 2019 mit den ersten Bauarbeiten auf dänischem Festland begonnen wurde, konnten Anfang 2021 die Bauarbeiten in allen Bereichen starten. Am 29.11.2021 erfolgte auf deutscher Seite der offizielle Spatenstich. Die Bauzeit wird voraussichtlich achteinhalb Jahre dauern. Die Fertigstellung wird 2029 erfolgen.

Die Planungen im Detail

FBQ Planung Akkordeon

Die Planungen auf dänischer Seite

Das dänische Parlament hat am 28. April 2015 mit der Verabschiedung des Baugesetzes die Voraussetzung zum Bau des Tunnels auf dänischer Seite geschaffen. Die erwarteten Kosten werden mit rund 7,1 Milliarden Euro angegeben, die Dänemark mit Hilfe der EU alleine trägt.

Im Mai 2016 hat die dänische Projektgesellschaft Femern A/S vier Hauptbauverträge im Wert von vier Milliarden Euro mit den für den Bau ausgewählten internationalen Konsortien abgeschlossen. Am Bau werden mehrere deutsche Unternehmen beteiligt sein.

Die Planungen auf deutscher Seite

Eine kurze Übersicht

Am 18. Oktober 2013 haben die Vorhabenträger Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) die Planfeststellungsunterlagen für den deutschen Abschnitt der Fehmarnbeltquerung an die Planfeststellungsbehörde übergeben.

  • Erstes Anhörungsverfahren: Die Planauslegung vom 5. Mai bis 5. Juni 2014 führte zu rund 3.100 Einwendungen und Stellungnahmen und so zum ersten Planänderungsverfahren.
  • Zweites Anhörungsverfahren: Die rund 12.600 Einwendungen und Stellungnahmen wurden durch Femern A/S abgearbeitet. Femern A/S übergab die finalen Erwiderungen am 28. April 2017 an die zuständige Anhörungsbehörde.
  • Im Sommer 2017 fanden die Erörterungen mit den zuständigen Behörden (TÖB), betroffenen Grundbesitzern und anderen Einwendern statt.
  • Femern A/S und LBV.SH stellten am 21. Dezember 2017 bei der Anhörungsbehörde einen Antrag auf ein zweites Planänderungsverfahren. Die geänderten Planunterlagen wurden im Rahmen einer kleinen Beteiligung den Betroffenen zugestellt.
  • Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 31.01.2019
  • Der Planfeststellungsbeschluss inklusive aller Planunterlagen lag an 13 Orten zur öffentlichen Einsichtnahme aus und ist digital einsehbar.
  • Am 12. April 2019 wurde dem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für vereinzelte bauvorbereitende Maßnahmen auf Fehmarn stattgegeben.
  • Mit Urteil vom 14. September 2020 bestätigte das Landesverfassungsgericht in Schleswig die Zuständigkeit der Stadt Fehmarn für den abwehrenden Brandschutz. Die Übernahme der zusätzlichen Kosten seitens des Landes wurde [WH(3]  gesetzlich verankert.
  • Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig insgesamt acht Klagen eingereicht. Zwei davon konnten im Vergleichsweg geklärt werden, die verbliebenen sechs Klagen wurden am 3. November 2020 abgewiesen.
  • Nach Abweisung aller Klagen konnte Femern A/S nun auch auf deutscher Seite mit dem Bau beginnen.
  • Für sieben Planänderungen (z.B. für die Änderung der Arbeitsbereiche oder die nachträglich gefundenen Riffe,) wurden Planänderungsbeschlüsse erlassen, die vor dem BVerwG beklagt und Ende 2022 verhandelt werden.

Anbindung Schiene

Als Anbindung an die Fehmarnbeltquerung plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) eine zweigleisige, elektrifizierte, rund 88 Kilometer lange leistungsfähige Schienenanbindung zwischen Lübeck und Puttgarden.

  • 6. Mai 2014: Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Schienenanbindung von Bad Schwartau bis Puttgarden. Ergebnis ist eine zweigleisige Neubaustrecke und die Umfahrung von Ortschaften im Nordosten des Streckenverlaufs.
  • Im Rahmen der Vorplanung hat die DB AG eine optimierte Trasse, die "Vorzugsvariante" entwickelt. In verschiedenen Vor-Ort-Terminen (insbesondere in den vier regionalen "Runden Tischen") wurden die Pläne der Öffentlichkeit detailliert vorgestellt und diskutiert. Dabei wurde ein Forderungskatalog an den Bund erarbeitet, verabschiedet und dem Bundesverkehrsministerium übergeben.
  • Am 2. Juli 2020 beschloss der Deutsche Bundestag diesbezüglich, dass Lärmschutz über das gesetzlich geforderte Maß hinaus genehmigt und finanziert wird.
  • Für die insgesamt zehn Planfeststellungsabschnitte der Schienenanbindung werden durch die DB AG nacheinander die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht und dort auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
  • Der Planfeststellungsabschnitt 6 auf Fehmarn (PFA 6) ist dabei am weitesten fortgeschritten.

Aktuelle Informationen der DB AG: Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (DB)

Anbindung Straße

Der LBV.SH hat den vierstreifigen Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden geplant. Die weitere Projektbegleitung wurde vom Land Schleswig-Holstein an die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) übertragen.

Die B 207 soll vierstreifig mit Seitenstreifen auf einer Länge von 16,3 km ausgebaut werden. Brückenbauwerke werden dabei erneuert und die Anschlussstellen an die ausgebaute Bundesstraße angepasst und höhenfrei gestaltet (soweit sie noch nicht höhenfrei vorhanden sind).

Baurecht
  • Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 31. August 2015 erlassen und anschließend beklagt. Der LBV.SH hat im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens die Planunterlagen in Teilen überarbeitet und im Sommer 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
  • Der Planergänzungsbeschluss wurde am 3. Mai 2018 erlassen. Es wurden keine weiteren Klagen eingereicht.
  • Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig insgesamt elf Klagen eingereicht, davon wurden vier zurückgezogen und drei weitere abgewiesen.
  • Die vier verbliebenen Klagen konnten zwischen Oktober 2020 und August 2021 durch Vergleiche ausgeräumt werden.
  • Seit Ende August 2021 liegt die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses vor, so dass Baurecht besteht.
Baudurchführung

Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt, wobei auch die Zusagen/Änderungen aus den Klageverfahren bzw. Vergleichsverhandlungen eingearbeitet werden. Für die Anschlussstelle (AS) Puttgarden liegt die Ausführungsplanung bereits vor. Im Dezember 2022 wurde planmäßig mit ersten vorbereitenden Arbeiten (u.a. Baufeldfreimachung) an der AS Puttgarden begonnen, so dass im August 2023 an der ASPuttgarden der Bau von Überführungsbauwerken starten konnte. Der Spatenstich fand am 25. August 2023 mit ca. 100 Gästen statt.

2024 sollen die Arbeiten an der AS Avendorf und im Bereich Bannesdorf aufgenommen werden. Im Anschluss daran werden die AS Burg angepasst und der Streckenbereich ausgebaut. 2028 soll der Ausbau abgeschlossen sein.

Der Bund investiert in den vierstreifigen Ausbau rund 224 Millionen Euro.

Die Fehmarnsundquerung

Bei der bestehenden Fehmarnsundquerung handelt es sich um eine kombinierte Eisenbahn- und Straßenbrücke, die die Insel Fehmarn mit dem schleswig-holsteinischen Festland verbindet. Die Brücke über den Fehmarnsund ist gemeinsames Eigentum der DB Netz AG und der Bundesstraßenverwaltung. (Das Land SH ist als Auftragsverwaltung für den Bund tätig, so dass für den straßenseitigen Teil der LBV.SH verantwortlich ist.)

Belastungstests zeigten, dass die bestehende Brücke den künftigen Verkehrsbelastungen nach Fertigstellung des Fehmarnbelttunnels nicht mehr gerecht werden wird.  Daher wurde nach einer Lösung gesucht, wie eine Querung des Fehmarnsunds leistungsfähig für die Zukunft gestaltet werden kann.

Nach umfangreichen Untersuchungen und Abwägungen im Rahmen der Vorplanung haben sich die beiden Vorhabenträger für den Bau eines Absenktunnels mit vier Fahrstreifen für die Straße und zwei Gleisen für die Schiene sowie für den Erhalt der Sundbrücke für den langsamen Verkehr, Fußgänger und Radfahrende entschieden. Die Region (Dialogforum FBQ) begrüßt diese Ergebnisse.

Derzeit wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die neue Fehmarnsundquerung durch die DB Netz AG gemeinsam mit der DEGES aufgestellt. Die DEGES ist vom Land Schleswig-Holstein für den straßenseitigen Teil mit der weiteren Bauvorbereitung und Baudurchführung beauftragt worden.

Die Federführung bei der gemeinsamen Planung liegt bei der DB Netz AG.  

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