Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen zur Beschäftigung der ausländischen Fachkräfte sowie der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen.
Informationen für Arbeitgeber
Für Informationen und Beratungen können sich Arbeitgeber bei der Beratungsagentur Fachkräfteeinwanderung melden:
Beratungsagentur Fachkräfteeinwanderung
"Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen" – eine Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
Zur Webseite des BMWi
Erklärvideo der Industrie- und Handelskammer: Link zu Youtube
Arbeitgeberservice – Agenturen für Arbeit
Sie sind Arbeitgeber und auf der Suche nach einer ausländischen Fachkraft?
Wenden Sie sich bitte an den örtlichen Arbeitgeber-Service in den Agenturen für Arbeit. Dieser kann Sie bei folgenden Themen unterstützen:
- Personalsuche (regional, im gesamten Bundesgebiet, im Ausland)
- Stellenangebot
- Bewerberauswahl
Servicerufnummer für Arbeitgeber:
0800 4 55 55 20 (gebührenfrei)
Montag – Freitag: 08:00 – 18:00
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:
arbeitsagentur.de > Unternehmen
Informationen zu den Änderungen durch das neue Gesetz:
arbeitsagentur.de > Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Sie sind Arbeitgeber in Deutschland und haben eine ausländische Fachkraft aus einem Drittstaat gefunden, die zum Zweck der Beschäftigung einreisen möchte?
In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung. Sie führt unter anderem das im Gesetz vorhandene beschleunigte Fachkräfteverfahren durch. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Fachkräfteeinwanderung des LaZuF:
Noch im Ausland?
Sie leben noch im Ausland und wollen in Schleswig-Holstein arbeiten?
link mehr lesen
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Informationen für Fachkräfte
Sie wohnen noch im Ausland und möchten gern in Schleswig-Holstein arbeiten oder haben schon eine Arbeitsstelle gefunden? Dafür müssen Sie sich Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie hier:
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Bilanz "Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG)"
Nach einem Jahr nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zieht die Arbeitsgruppe Fachkräfteeinwanderung der Fachkräfteinitiative (FI.SH AG FEG) Bilanz.
Eine Zusammenstellung der Ergebnisse sowie hilfreiche Zuständigkeitshinweise finden Sie hier: Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Hintergrundinformationen (PDF 148KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung