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Thema : Europapolitik

Ausschuss des Bundesrates für Fragen der Europäischen Union

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat innerhalb des Bundesrates die formelle Federführung und Koordinierungsfunktion bei der Vorbereitung der Stellungnahmen des Bundesrates zu allen Vorhaben der Europäischen Union.

Letzte Aktualisierung: 18.03.2015

Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.

Der Bundesrat nimmt nicht nur an der innerstaatlichen Gesetzgebung und Verwaltung teil, sondern ist auch auf internationaler, insbesondere europäischer Ebene aktiv. Die Stellungnahmen des Bundesrats werden in den 16 Fachausschüssen vorbereitet.

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat innerhalb des Bundesrates die formelle Federführung und Koordinierungsfunktion bei der Vorbereitung der Stellungnahmen des Bundesrates zu allen Vorhaben der Europäischen Union.

Die Mitwirkung der Länder in Europaangelegenheiten ist in Artikel 23 und 50 des Grundgesetzes sowie im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern Angelegenheiten der Europäischen Union geregelt.

Weitere Informationen des Bundesrates zum Ausschuss für Fragen der Europäischen Union erhalten Sie unten.

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